Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung: Homeoffice und verschärfte Maskenpflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach den neuen Corona-Arbeitsschutzregeln müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmer müssen aber nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln, wie nun die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe mitteilte. 

Die zunächst bis 15. März 2021 geltende Verordnung (Corona-ArbSchV) enthält für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, zudem Maßnahmen, die gleichwertigen Schutz sicherstellen sollen. Verschärfte Schutzmaßnahmen im Betrieb Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.

Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume (10 m2 pro Person, geeignete Abtrennungen) oder Abstand nicht eingehalten werden können.

Alle bereits geltenden Arbeitsschutzregelungen werden weitergeführt:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Maske tragen (medizinischen Gesichtsmasken, FFP2 oder vergleichbar (KN95/N95), wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich ist,
  • regelmäßig Lüften

Hier die Corona-ArbSchV als Download


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.