Neue Einreise-Regeln auch für Geimpfte und Genesene

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland sollen von diesem Donnerstag an bundesweit einheitliche Corona-Regeln greifen. Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen damit Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg - außer, man kommt aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte.

Laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung sollen auch Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise mit einem negativen Test vermeiden können - wenn sie aus einem so genannten «Risikogebiet» mit höheren Infektionszahlen kommen. Dafür muss man aktiv belegen, dass man negativ getestet ist. Gehen soll das auch durch Hochladen eines Nachweises bei der digitalen Einreiseanmeldung. Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, oder maximal 72 Stunden alte PCR-Tests.

Die Regelung soll auch Reisen im Sommer in Europa erleichtern, wie das Ministerium erläuterte - etwa, wenn geimpfte Eltern zusammen mit nicht-geimpften Kindern reisen.

Der Deutsche Reiseverband sprach von einem «Signal der Zuversicht», das Urlaubern und Anbietern wieder eine positive Perspektive eröffne. «So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen», sagte Präsident Norbert Fiebig. Einem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnten, stehe nichts mehr im Weg. Jedoch verlängere die Bundesregierung auch die Ende März eingeführte generelle Testpflicht für Einreisen per Flugzeug.

Spahn sagte, die Verordnung lege erstmals einheitliche Regeln zu Einreise-Vorgaben fest, nachdem es bisher Verordnungen der Länder gab. Wie Reiseländer für deutsche Urlauber eingestuft werden, ist auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Zentraler Faktor für die Einstufung als «Risikogebiet» sind mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Daneben gibt es «Hochinzidenzgebiete» ab der Schwelle von 200 sowie «Virusvariantengebiete» mit neuen Mutationen. Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten soll es dabei bleiben, dass man die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test verkürzen kann. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen, die nicht per Test verkürzt werden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.