Neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2026 festgelegt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Bundesrat hat die neuen Vorgaben für die Sozialversicherungsentgeltverordnung verabschiedet. Diese Regelung legt fest, wie unentgeltliche oder verbilligte Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu bewerten sind. Die entsprechenden Werte wurden am 29. Dezember 2025 offiziell veröffentlicht und treten für das Kalenderjahr 2026 in Kraft.

Anpassung der Werte für die freie Verpflegung

Für die Gewährung von Mahlzeiten an Beschäftigte steigen die anzusetzenden Beträge im Vergleich zum Vorjahr an. Der monatliche Gesamtwert für eine Vollverpflegung erhöht sich auf 345 Euro, nachdem dieser im Jahr 2025 noch bei 333 Euro lag. Auf den Tag umgerechnet entspricht dies einem Wert von 11,50 Euro.

Die Verordnung differenziert dabei zwischen den einzelnen Mahlzeiten. Für ein Frühstück setzt der Verordnungsgeber für das Jahr 2026 einen Monatswert von 71 Euro fest, was einem Tageswert von 2,37 Euro entspricht. Das Mittagessen sowie das Abendessen werden mit jeweils 137 Euro pro Monat beziehungsweise 4,57 Euro pro Tag veranschlagt. Damit wird für beide Mahlzeiten derselbe Satz angewendet.

Pauschale für Unterkunft und Sonderregelungen

Neben der Verpflegung regelt die Verordnung auch den Sachbezugswert für die freie Unterkunft. Dieser wird für das Jahr 2026 bundeseinheitlich auf 285 Euro im Monat festgelegt. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Hinzurechnung zum Lohn, sofern der Arbeitgeber den Wohnraum kostenfrei oder vergünstigt zur Verfügung stellt.

Es gelten jedoch Abweichungen von diesem Standardwert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die Belegung einer Wohneinheit mit mehreren Arbeitnehmern. Zudem sieht die Verordnung gesonderte Sätze für Auszubildende sowie für jugendliche Beschäftigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Diese Differenzierungen sollen den spezifischen Lebensumständen dieser Personengruppen Rechnung tragen.

Mehr Informationen hierzu in der hier verlinkten Datei...


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.