Neuer GEMA-Tarif für Weihnachtsmärkte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. haben sich auf einen neuen Tarif für die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten geeinigt. Die Vergütung reduziert sich um 35 Prozent und soll zunächst für eine vierjährige Evaluationsphase ab der Saison 2025 gelten.

An der Vereinbarung waren neben GEMA und BVMV auch die drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sowie die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) und der Deutsche Schaustellerbund beteiligt.

Reduzierte Gebühren für Betreiber

Der neue Tarif ist eine Reaktion auf die veränderten Bedingungen moderner Weihnachtsmärkte. Laut Pressemitteilung unterscheiden sich die Märkte heute stark in ihren Öffnungszeiten und bieten vielfältigere Programme. Dazu gehören Bühnenprogramme, Hintergrundmusik in Buden und Fahrgeschäften sowie Darbietungen von Chören.

Der Geschäftsführerin der BVMV, Ingrid Hartges, zufolge sind Weihnachtsmärkte ein „traditionelles Kulturgut und im Winter ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte.“ Sie hebt hervor, dass es sachgerecht war, einen eigenständigen und für die Kommunen bezahlbaren Tarif zu vereinbaren.

Sicherung der Kultur und Förderung von Live-Musik

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, betonte die zentrale Rolle der Musik für die Atmosphäre und den Erfolg der Märkte. Er verwies darauf, dass allein im vergangenen Jahr die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten in Deutschland Musiknutzungen bei der GEMA angemeldet haben. Alle diese Märkte sollen von dem neuen Tarif profitieren, unabhängig davon, ob sie ehrenamtlich organisiert sind oder von Städten und Gemeinden veranstaltet werden. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass Musikschaffende für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden.

Die vierjährige Laufzeit der Vereinbarung bis zur Saison 2028/2029 soll genutzt werden, um eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden und das Kulturgut Weihnachtsmarkt sowie die Musik nachhaltig zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung von Live-Musik, die maßgeblich zur Atmosphäre beiträgt.

Informationsangebot und Webinare

Begleitend zur Einführung des neuen Tarifs bietet die GEMA den Veranstaltenden umfassende Informationen. Auf der Website gema.de/weihnachtsmaerkte ist ein Informationspaket erhältlich. Zudem können sich Betreiber für Webinare im Oktober anmelden, um sich schrittweise durch den neuen Tarif führen zu lassen und ihre Fragen zu klären. Die Anmeldung von Veranstaltungen im Online-Portal der GEMA ist ab Ende September möglich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.