Nicht genommenen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen – was genau gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nur noch wenig Jahr übrig, aber noch einige Urlaubstage im Job? Dann stellt sich für Beschäftigte die Frage: Kann ich meine Urlaubstage aus 2023 mit ins neue Jahr nehmen?

Das kommt darauf an. Generell sieht Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage nur unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen werden können. Nämlich dann, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe das rechtfertigen.

«Ein persönlicher Grund kann zum Beispiel Krankheit sein», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Konnte man die Urlaubstage nicht nehmen, weil etwa termingebundene Aufträge des Arbeitgebers im Weg standen und man keinen Urlaub bekommen hat, wäre dies ebenfalls ein Grund.

In diesen Fällen müssten Arbeitnehmer ihre Urlaubstage aus 2023 jedoch im ersten Quartal des folgenden Jahres nehmen, also bis zum 31. März 2024.

Arbeitgeber muss auf Verfall von Urlaubstagen hinweisen

Allerdings gelten diese Regelungen mittlerweile nur unter einer Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten rechtzeitig darauf hingewiesen haben, wie viele Urlaubstage sie haben und dass ihr Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums, also zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss. Und dass der Urlaub ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erlischt.

Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az: 9 AZR 541/15) hervor, das seine Rechtsprechung zum Thema an EU-Recht angepasst hat.

Hat der Arbeitgeber Beschäftigte entsprechend darauf hingewiesen, verfällt der Urlaub nur dann nicht, wenn einer der genannten Übertragungsgründe vorliegt. Aber: «Wenn der Arbeitgeber diese Mitwirkungspflicht nicht vollzogen hat, dann verlängert sich der Urlaubsanspruch eigentlich genau genommen bis zum Nimmerleinstag», sagt Fachanwalt Schipp. Man könnte seine gesetzlichen Urlaubstage aus 2023 in diesem Fall also mit ins Jahr 2024 nehmen - unabhängig davon, aus welchen Gründen man sie noch übrig hat.

Für Langzeiterkrankte gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zudem eine Ausnahme. Sind sie so lange arbeitsunfähig, dass sie ihre Urlaubstage selbst bis zum 31. März des Folgejahres nicht nehmen können, dann verfallen ihre noch übrigen Urlaubstage auch im Fall eines rechtzeitigen Hinweises des Arbeitgebers nicht zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres. «Wenn ich die Urlaubstage wegen Krankheit nicht nehmen kann, dann läuft der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres ab», so Schipp.

Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass man seine Urlaubstage nicht nach Lust und Laune mit ins neue Jahr nehmen kann, wenn der Arbeitgeber das nicht möchte. Wird man vom Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen, dass man die Urlaubstage bis zum Ende des Jahres nehmen muss, «dann ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite», sagt Schipp. Die Urlaubstage würden dann zum 31. Dezember verfallen - wenn weder Krankheit noch betriebliche Gründe verhindert haben, dass man sie tatsächlich nehmen konnte.

Blick in Arbeitsvertrag werfen

Und was gilt, wenn man laut Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaubstage zur Verfügung hat, als gesetzlich vorgeschrieben sind?

Auch dann gelten für diese Tage die gesetzlichen Regelungen. «Wenn etwas anderes gelten soll, dann müssen das die Tarifvertragsparteien oder aber die Arbeitsvertragsparteien geregelt haben», sagt Schipp. «Das können sie tun. Sie können zum Beispiel den übergesetzlichen Urlaub fest an das Urlaubsjahr knüpfen. Und Sie können sagen, Urlaub, der bis dann nicht genommen ist, der ist dann auch tatsächlich weg.» Hier ist also ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag sinnvoll.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.