OLG München: Facebook darf Pseudonyme verbieten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bricht Mister X im Internet leichter die Regeln als Lieschen Müller - und sollte man deswegen die Nutzung von Pseudonymen in sozialen Netzwerken verbieten? Das ist der Kern der politischen Debatte um die sogenannte Klarnamenpflicht. Um die juristische Debatte hat sich das Oberlandesgericht München gekümmert: In zwei Urteilen kam es am Dienstag zum Schluss, dass Facebook von seinen Nutzern verlangen darf, ihre echten Namen zu verwenden. Rechtskräftig sind die Entscheidungen aber noch nicht.

Die Richter verwiesen dabei explizit auf die Probleme, die Anonymität im Netz mit sich bringt. «Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger», schreiben sie in beiden Urteilen. Dagegen sei die Verpflichtung, den wahren Namen zu benutzen, grundsätzlich geeignet, «Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten». Facebook habe «angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet - Cyber-Mobbing, Belästigungen, Beleidigungen und Hassrede» - ein legitimes Interesse daran.

Auch Facebook begründet die Klarnamenpflicht in seinen Nutzungsbedingungen ähnlich. Dort heißt es: «Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.» Die Entscheidung des OLGs begrüßte der Konzern. Viele andere soziale Medien erlauben dagegen die Nutzung von Pseudonymen.

Facebook sieht die Nutzung des echten Namens als zentrales Element seines Angebots. Bei Hinweisen auf Pseudonyme geht das Unternehmen der Frage nach, ob es sich um echte Namen handelt. Eine flächendeckende Überprüfung gibt es dem Konzern zufolge allerdings nicht. Dazu, wie viele Profile unter echten und wie viele unter Pseudonymen existieren, nennt das Unternehmen keine Zahlen.

In den beiden vorliegenden Fällen hatte Facebook die Profile zweier Personen gesperrt, die Fantasienamen verwendeten. Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt hatten dazu in erster Instanz unterschiedlich befunden. In Ingolstadt war die Klarnamenpflicht verworfen, in Traunstein bestätigt worden.

Beim in Traunstein verhandelten Fall waren zudem rassistische Postings über schwarze Kannibalen und einen tanzenden Adolf Hitler hinzugekommen, derentwegen Facebook das Profil erneut gesperrt hatte. Auch dies war ursprünglich Teil des Verfahrens. Nachdem das OLG in der mündlichen Verhandlung aber zu erkennen gegeben hatte, dass es diese Sperrung wohl ebenfalls als rechtmäßig ansehen wird, hatte der Kläger diesen Teil der Berufung zurückgezogen.

Eine zentrale Rolle für die Entscheidung hatte die Frage gespielt, ob das deutsche Telemediengesetz oder die EU-Datenschutzgrundverordnung entscheidend ist. In ersterem heißt es, dass eine Nutzung unter Pseudonym ermöglicht werden muss, «soweit dies technisch möglich und zumutbar ist». In der zweiten wird dies nur als Möglichkeit genannt. Am Ende kam das OLG zum Schluss, dass das Pseudonym in den aktuellen Fällen für Facebook nicht zumutbar ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.