PC und Co.: Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Computer und Software für Ausbildung oder Studium angeschafft? Dann können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Und zwar nach neuester Gesetzgebung gleich im ersten Jahr in voller Höhe. Das war bis zuletzt anders. Die Neuerung geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, auf das Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hinweist.

In der Vergangenheit war eine Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr nur möglich, wenn der Kaufpreis nicht mehr als 800 Euro netto betrug. Für Anschaffungen von Computer und Co. entfällt diese Grenze seit 2021. Somit unterliegen auch hochpreisige Geräte nicht mehr der dreijährigen Abschreibung. Die steuerliche Ersparnis kommt Arbeitnehmenden sowie Unternehmerinnen und Unternehmern damit schneller zugute.

Unternehmerinnen und Unternehmer können die Aufwendungen als Betriebsausgaben ansetzen. Arbeitnehmende, die berufsbedingt einen Computer, Zubehör oder entsprechende Software kaufen, können die Kosten bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben. «Belege für die Anschaffungen sollten daher aufbewahrt werden», sagt Karbe-Geßler. «Insbesondere dann, wenn die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro überschritten wird».

Zwingend vorgeschrieben ist allerdings, die Wirtschaftsgüter in ein Bestandsverzeichnis aufzunehmen. Auch diese Regelung gilt bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Eine Anwendung anderer Abschreibungsmethoden, zum Beispiel die Verteilung auf mehrere Jahre, ist grundsätzlich weiterhin möglich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.