Privates am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist und was nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein kurzer Blick in die privaten Mails oder eine Nachricht in den Familienchat schicken? Das kann während der Arbeitszeit schnell zum Problem werden, berichtet das Fachmagazin für Führungskräfte «topeins» (Ausgabe 2/24).

Denn grundsätzlich gilt: Auf Privates ist während der Arbeitszeit, auch im Homeoffice, gemäß dem Arbeitszeitgesetz zu verzichten. Auch wenn dies in der Praxis gegebenenfalls in Maßen geduldet wird, kann es zu Konsequenzen kommen - von einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung. Wirklich abgesichert ist man als Arbeitnehmer nur, wenn es entsprechende Dienstvereinbarungen oder andere Regelungen zu diesem Thema gibt.

Dienstgeräte privat nutzen?

Die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Angelegenheiten ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt während der Arbeitszeit ebenso wie in der Freizeit. Ausnahmen sind hier aber durch Regelungen im Unternehmen möglich. 

So ist es dem Bericht zufolge zum Beispiel möglich, für Smartphones die Regelung zu treffen, dass Arbeitnehmende einen Teil der monatlichen Handykosten übernehmen und es dafür auch privat nutzen dürfen. Oder dass Smartphones mit zwei SIM-Karten betrieben werden - eine berufliche und eine private. Falls ein Dienstgerät auch privat genutzt werden darf, sollten der Umfang und die Bedingungen dafür in der Dienstvereinbarung aber unbedingt definiert sein, heißt es. 

Weitere Aktivitäten, die laut dem Magazin für Arbeitnehmer an sich untersagt sind:

  • Private Dokumente über den Drucker am Arbeitsplatz drucken
  • Das eigene Smartphone auf der Arbeit aufladen
  • Druckerpapier, Stifte oder Toilettenpapier mit nach Hause nehmen
  • Eigene elektrische Geräte wie Wasserkocher im Büro aufstellen

Auch hier gilt aber: Ausnahmen können in Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden, sofern es keine klar festgehaltenen Regeln zu den einzelnen Punkten gibt.

Sicherheitsrisiken bei privater Nutzung

Für das Verbot privater Angelegenheiten auf der Arbeit gibt es auch Sicherheitsgründe. Hintergrund: Gelangen durch die private Nutzung Viren oder andere Schadsoftware auf die dienstlichen Geräte, drohen Arbeitnehmern nicht nur berufliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen durch mögliche Schadenersatzforderungen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.