Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil entschieden.
Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil entschieden.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen zum Arzt gegangen war. Der stellte die Arbeitsunfähigkeit fest und meldete einen Covid-19-Test an das Gesundheitsamt. Die Behörden ordneten daraufhin Quarantäne an. Der Arbeitgeber zog bei der nächsten Lohnabrechnung die schon geleistete Zahlung wieder ab und verrechnete sie mit einer niedrigeren Entschädigung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht.
Das ist aber laut dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts vom 30. März 2021 nicht rechtens. Der Arzt habe den Arbeitnehmer krankgeschrieben. Das Infektionsschutzgesetz dagegen sieht einen Entschädigungsanspruch nicht für arbeitsunfähige Mitarbeiter vor, sondern für in Quarantäne geschickte Verdachtsfälle, durch die eine Ansteckung verhindert werden soll. Um so einen Fall aber sei es bei dem Streit nicht gegangen. (dpa)
Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.
Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.
Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.
Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.
Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.
Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.
Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.
Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.
Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.
Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.