Rechtsanwalt: Gastwirte und Hoteliers dürfen nach aktueller Rechtslage Impfpass verlangen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Zusammenhang mit der Debatte über Sonderrechte zugunsten der gegen das Coronavirus geimpften Menschen (Tageskarte berichtete) stellt sich eine weitere, heftig diskutierte Frage, auf die ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel aufmerksam macht: Darf ein Unternehmer, beispielsweise ein Gastwirt, das Betreten seines Lokals davon abhängig machen, dass der Gast gegen das Coronavirus geimpft wurde? Nach aktueller Rechtslage sei das kein Problem. Anderslautende Äußerungen aus der Politik könnten laut Schlegel beruhigt vernachlässigt werden.

Abgesehen davon, dass vermutlich jeder Gastwirt zukünftig froh darüber sein wird, wenn er möglichst viele Menschen bei sich begrüßen darf, egal ob geimpft oder nicht, bleibe die Frage dennoch: Darf der Gastwirt dem nicht geimpften Menschen den Zutritt verweigern? Darf der Hotelier für das Betreten der Hotelräumlichkeiten die Vorlage eines Impfpasses als Nachweis für einen ausreichenden Impfschutz verlangen?

Die Antwort überrascht vielleicht erst einmal: Ja, das darf der Gastwirt, das darf der Hotelier. Das hat mit dem Coronavirus und der Impfung gegen das Coronavirus nichts zu tun. Der Gastwirt und der Hotelier sind nämlich prinzipiell frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten und/oder beherbergen. Das hat auch nichts mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu tun. Denn so weit geht die Pflicht zur Gleichbehandlung nicht.

Es entspricht vielmehr einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss, der Jurist nennt das Kontrahierungszwang, gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Etwa im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge wie etwas beim Bezug von Elektrizität oder Wasser. Der gegen das Coronavirus nicht Geimpfte wird sich auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss sicher nicht berufen können.

Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavius/Covid19 gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.