Rechtsanwalt: „Sonderrechte für Geimpfte ist eine unsinnige Debatte!“ 

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In diesen Tagen diskutiert das Land über eine Frage: Sollen Menschen, die eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus erhalten haben, anschließend über Sonderrechte verfügen und demzufolge etwa ohne Einschränkungen andere Menschen treffen können oder einfach nur nicht länger Maskenpflicht und Abstandsgebote beachten müssen? 

„Was für eine unsinnige Diskussion!“, erklärt ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel. „Es steht derzeit nicht fest, dass diejenigen, die gegen das Coronavirus geimpft wurden, nicht dennoch das Virus auf andere Menschen übertragen können. Deshalb ist die aktuelle Debatte über Sonderrechte von Geimpften in jedem Fall verfrüht. Und zwar nicht aus rechtlicher, sondern aus medizinischer Sicht.“ Darauf haben führende Virologen in Deutschland, wie etwa der Bonner Virologe Hendrik Streeck, völlig zu Recht aufmerksam gemacht.

„Rechtlich betrachtet geht die Diskussion am Thema vorbei. Denn es handelt sich bei dem, was ein gegen das Coronavirus geimpfter Mensch gegebenenfalls einmal im Anschluss an eine Impfung an Rechten für sich einfordert, nicht um Sonderrechte. Das mag ein einfaches Beispiel verdeutlichen. Unterstellen wir, dass sich unser Geimpfter in einem Teil Deutschlands aufhält, in dem aufgrund explodierender Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde. Und unterstellen wir weiter, dass diese Maßnahme an sich rechtlich nicht zu beanstanden ist", so Schlegel. 

"Dann stellt sich für den Geimpften die Frage, warum er sich an die angeordnete Ausgangssperre halten muss. Damit reklamiert der Geimpfte kein Sonderrecht für sich. Vielmehr begehrt er lediglich das, was allen Menschen üblicherweise als Recht zugestanden wird. Nämlich das eigene Heim zu jeder Zeit verlassen zu dürfen. Wenn das für den Geimpften ohne Gefahr für sich und andere möglich sein sollte, muss der Geimpfte natürlich von der Ausgangssperre ausgenommen werden. Nicht deshalb, weil dem Geimpften ein Sonderrecht zugestanden werden muss, sondern weil die Beschränkung der Rechte des Geimpften mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren wäre. Mithin geht es rechtlich allein um die Einschränkung von Rechten solcher Personen, die aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens eine Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen darstellen.“

Was ist zu tun, laut Dr. Uwe Schlegel? „Die Politik sollte sich um die ausreichende Beschaffung von Impfstoff und die für die Massenimpfung notwendige Logistik kümmern statt unsinnige Debatten zu führen. Das sich unter den über Sonderrechte für Geimpfte diskutierenden Politikern zahlreiche studierte Juristen befinden, macht die Sache übrigens nicht besser.“

Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavius/Covid19 gibt es hier.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.