Rheinland-Pfalz fördert Investitionen im Gastgewerbe mit bis zu 50 Prozent

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Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Förderung touristischer Unternehmen von bislang 125.000 Euro auf 50.000 Euro. Wie das Wirtschafts- und Tourismusministerium am 15. Oktober 2026 mitteilte, seien bei Investitionen bis 600.000 Euro Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten möglich. Das neu aufgestellte Programm richtet sich an gastgewerbliche touristische Unternehmen im gesamten Bundesland.

Förderfähig seien Beherbergungsbetriebe ab zehn Beherbergungseinheiten, Campingbetriebe ab 20 Stellplätzen sowie Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich. Mit dem „Förderprogramm zur Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft“ erneuert und erweitert das Land die bisherigen Fördermöglichkeiten.

Beherbergungsbetriebe müssen künftig die Möglichkeit zur Onlinebuchung nachweisen

Die geförderten Vorhaben müssten erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, nachhaltig wirken und an heutigen Anforderungen sowie zukünftigen Markttrends ausgerichtet sind. Außerdem müsse das Investitionsvorhaben mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz übereinstimmen und einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bestehenden Angebot erwarten lassen.

Neu sei die Vorgabe, dass geförderte Beherbergungsbetriebe die Möglichkeit der Onlinebuchung nachweisen müssten. Das Ministerium verbindet die Investitionsförderung damit mit einem weiteren Schritt bei der Digitalisierung des touristischen Angebots.

Wirtschafts- und Tourismusminister Michael Ebling erklärte, die Förderung solle bei der Qualität des Angebots, modernen und effizienten Betriebsprozessen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ansetzen. Die niedrigeren Einstiegshürden sollten mehr Spielraum für Investitionen in Qualität, Digitalisierung und die Betriebsentwicklung schaffen.

Das Land erweitert die Förderung um die De-minimis-Verordnung

Künftig könnten Investitionen auch nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden. Für Investitionen bis 600.000 Euro nennt das Ministerium Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für größere Investitionen ab 600.000 Euro bestehe im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, kurz AGVO, eine Fördermöglichkeit von bis zu 20 Prozent.

Die Neuausrichtung begründet das Ministerium mit veränderten Investitionsbedarfen der Branche und Erfahrungen aus dem bisherigen Förderprogramm. Im Mittelpunkt stehe die Förderung einzelner Betriebe.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung seien auf der Internetseite der ISB zu finden.

Branchenvertreter begrüßen die Förderung und verweisen auf Investitionsaufgaben

DEHOGA-Präsident Gereon Haumann begrüßte die Neuaufstellung in der Mitteilung des Ministeriums. Das Gastgewerbe habe lange auf das Förderprogramm gewartet. Die niedrigeren Zugangshürden und verbesserten Fördermöglichkeiten könnten dringend notwendige Investitionen anstoßen.

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz verwiesen insbesondere auf die bevorstehende Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal. Dort seien in den kommenden Jahren Investitionen in Qualität, Kapazitäten und zeitgemäße touristische Angebote erforderlich, erklärte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

Die Bundesgartenschau stelle die Betriebe vor erhebliche Investitionsaufgaben. Rössel begrüßte deshalb die verbesserten Förderbedingungen und ermutigte die Unternehmen der Region, die neuen Möglichkeiten mit Blick auf die Bundesgartenschau und darüber hinaus zu nutzen.

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