Auch für Computer müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden, zumindest wenn sie an das Internet angeschlossen sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss bekanntgegeben. Internetfähige Computer seien „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“, so die Richter. Und für solche dürften die öffentlich-rechtlichen Sender auch Gebühren erheben. Damit ist die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gescheitert, der in seiner Kanzlei die Rechner auch für das Internet genutzt hatte. Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Verfassungsrichter ein gleichlautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.