Schritt vor der Kündigung: Wann ist eine Abmahnung wirksam?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn ein Arbeitnehmer ein Fehlverhalten zeigt oder seine Vertragspflichten verletzt, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen.

Die Abmahnung ist eine Warnung und eine Vorstufe zur Kündigung - kommt es danach erneut zum selben Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann einen Kündigung ausgesprochen werden. Arbeitnehmer müssen aber auch Zeit zur Bewährung erhalten - wenigstens vier Wochen, schreibt die IHK Hamburg.

Was können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?

Gründe für eine Abmahnung gibt es viele: Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, unerlaubte Nebentätigkeiten. Doch nicht immer ist der Fall eindeutig, etwa wenn die geleistete Arbeit nicht den Anforderungen entspricht.

Wer eine Abmahnung erhält, dem rät die Arbeitnehmerkammer Bremen, eine Gegendarstellung zu formulieren. «Auch bei einer berechtigten Abmahnung kann es sinnvoll sein, in einer schriftlichen Gegendarstellung klarzustellen, wie es zu dem Fehlverhalten kam.» Das Schriftstück sollte man in die Personalakte aufnehmen lassen.

Zudem ist es ratsam, sich vorab kompetenten Rechtsrat einzuholen. Wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, sollte man die Interessenvertreter zur Hilfe holen.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Grundsätzlich muss eine Abmahnung nicht schriftlich erfolgen. Wirksam aussprechen kann sie ein weisungsbefugter Vorgesetzter. Darauf macht der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) aufmerksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie präzise formuliert sein. Vorgesetzte müssen dabei im Detail das Fehlverhalten beschreiben und rügen. Zudem muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, sich künftig an die Pflichten im Vertrag zu halten.

Und zu guter Letzt muss der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, falls das gerügte Verhalten sich wiederholt. Ohne diese Warnung handelt es sich um eine bloße Ermahnung. Diese kann keine Grundlage für eine spätere Kündigung bilden.

In der Regel muss eine Abmahnung zeitnah nach der Pflichtverletzung erfolgen. Als Faustregel nennt der VDAA eine Zeitspanne von 14 Tagen. Wird die Abmahnung später ausgesprochen, kann sich dies auf ihre Wirksamkeit auswirken. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.