So langfristig gelten Dienstpläne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?

«In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Fehlt eine Betriebsvereinbarung, dann sind häufig im Arbeitsvertrag die Voraussetzungen und Fristen festgesetzt, die Vorgesetzte für Änderungen einhalten müssen.

Vier Tage im Voraus vorwarnen

Gibt es eine solche Regelung nicht, müssen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter meist vier Tage im Voraus informieren, sagt Meyer. Der gleiche Zeitraum gilt für diejenigen, die grundsätzlich auf Abruf arbeiten.

Anders sieht es bei Notfällen aus. Hier können Vorgesetzte auch kurzfristig den Dienstplan ändern. Wann genau es sich um einen Not- oder Eilfall handelt, lasse sich laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht anhand folgender Kriterien bestimmen: Ist es ein Einzelfall oder handelt es sich um ein strukturelles Problem? Kann niemand anderes die Schicht übernehmen?

Ein Notfall liegt nicht vor, wenn dauerhaft zu wenig Personal für die vorgesehenen Dienste eingeteilt sind. In Branchen mit chronischem Personalmangel - etwa in der Pflege - könne daher zum Schutz der Mitarbeiter die maximale Anzahl der Notfälle geregelt sein, die ein Vorgesetzter ausrufen darf.

Widerspruch muss berechtigt sein

Bei triftigen Gründen können Mitarbeiter der Dienstplanänderung aber widersprechen. Darunter fallen etwa lang geplante oder nicht verschiebbare Arzttermine. Es sei aber auch Abwägung, ob der Wunsch der Vorgesetzten noch verhältnismäßig ist, sagt Meyer. Muss beispielsweise immer derselbe Arbeitnehmer im Notfall einspringen, sei es vertretbar zu widersprechen.

Liegt solch ein Fall nicht vor, rät Arbeitsrechtler Meyer Mitarbeitern zur Einsicht. Letztlich könnte eine Ablehnung arbeitsrechtlich riskant sein, sagt er. «Bei Verweigerung kann der Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine Abmahnung aussprechen.»

Besser eine zwischenmenschliche Lösung finden

Grundsätzlich empfiehlt Peter Meyer, zunächst eine zwischenmenschliche Lösung zu finden. Zeigt der Mitarbeiter Einsicht, kann er darauf hoffen, dass der Arbeitgeber seinerseits Wünschen nach Dienstplanänderungen zustimmt. Denn umgekehrt ist er ebenfalls nicht zum Entgegenkommen verpflichtet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.