So langfristig gelten Dienstpläne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Dienstpläne werden in der Regel langfristig und mit ausreichend Vorlauf geplant. Doch unvorhergesehen fällt ein Mitarbeiter aus. Dann versuchen Vorgesetzte, die Lücke zu schließen. Die Kollegen müssen einspringen - oder etwa nicht?

«In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser Punkt in der Regel in einer Betriebsvereinbarung zum Dienstplan geregelt», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Fehlt eine Betriebsvereinbarung, dann sind häufig im Arbeitsvertrag die Voraussetzungen und Fristen festgesetzt, die Vorgesetzte für Änderungen einhalten müssen.

Vier Tage im Voraus vorwarnen

Gibt es eine solche Regelung nicht, müssen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter meist vier Tage im Voraus informieren, sagt Meyer. Der gleiche Zeitraum gilt für diejenigen, die grundsätzlich auf Abruf arbeiten.

Anders sieht es bei Notfällen aus. Hier können Vorgesetzte auch kurzfristig den Dienstplan ändern. Wann genau es sich um einen Not- oder Eilfall handelt, lasse sich laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht anhand folgender Kriterien bestimmen: Ist es ein Einzelfall oder handelt es sich um ein strukturelles Problem? Kann niemand anderes die Schicht übernehmen?

Ein Notfall liegt nicht vor, wenn dauerhaft zu wenig Personal für die vorgesehenen Dienste eingeteilt sind. In Branchen mit chronischem Personalmangel - etwa in der Pflege - könne daher zum Schutz der Mitarbeiter die maximale Anzahl der Notfälle geregelt sein, die ein Vorgesetzter ausrufen darf.

Widerspruch muss berechtigt sein

Bei triftigen Gründen können Mitarbeiter der Dienstplanänderung aber widersprechen. Darunter fallen etwa lang geplante oder nicht verschiebbare Arzttermine. Es sei aber auch Abwägung, ob der Wunsch der Vorgesetzten noch verhältnismäßig ist, sagt Meyer. Muss beispielsweise immer derselbe Arbeitnehmer im Notfall einspringen, sei es vertretbar zu widersprechen.

Liegt solch ein Fall nicht vor, rät Arbeitsrechtler Meyer Mitarbeitern zur Einsicht. Letztlich könnte eine Ablehnung arbeitsrechtlich riskant sein, sagt er. «Bei Verweigerung kann der Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine Abmahnung aussprechen.»

Besser eine zwischenmenschliche Lösung finden

Grundsätzlich empfiehlt Peter Meyer, zunächst eine zwischenmenschliche Lösung zu finden. Zeigt der Mitarbeiter Einsicht, kann er darauf hoffen, dass der Arbeitgeber seinerseits Wünschen nach Dienstplanänderungen zustimmt. Denn umgekehrt ist er ebenfalls nicht zum Entgegenkommen verpflichtet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?

Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Doch darf er deshalb kündigen?

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.