Staat muss Corona-Quarantäne nicht immer erstatten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Staat muss Unternehmen den Arbeitsausfall durch coronabedingte Quarantäne von Arbeitnehmern nicht unbedingt erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Grundsatzurteil entschieden (29 K 6557/24). Allein an diesem Gericht seien noch 300 weitere Klagen zur selben Frage von Unternehmen anhängig, teilte das Gericht mit

Im konkreten Fall war eine Arbeitnehmerin den rechtlichen Vorgaben entsprechend nach einem positiven Corona-Test im November 2022 eine Woche lang daheim geblieben, obwohl sie keine Krankheitssymptome hatte. Ihre Arbeit ließ sich nicht ins Homeoffice verlagern. Den weiter gezahlten Arbeitslohn wollte sich das Unternehmen anschließend vom Staat, konkret dem Landschaftsverband Rheinland, erstatten lassen. 

Kein Entschädigungsanspruch

Ein symptomfreier Arbeitnehmer, bei dem Heimarbeit nicht in Betracht kommt, sei rechtlich dennoch arbeitsunfähig und habe Anspruch auf Lohnfortzahlung, argumentierte das Gericht. Ein Entschädigungsanspruch der Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz entstehe dabei dennoch nicht. 

Die Klägerin hatte vergeblich argumentiert, der Staat habe öffentlich kommuniziert, dass Unternehmen, die bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes Einbußen hätten, finanziell unterstützt würden. Entsprechend müssten Unternehmen auch bei symptomlos verlaufender Corona-Infektion ihrer Beschäftigten einen Anspruch auf Erstattung haben. 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für eine Vielzahl von Fällen ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.