Staat zahlt bei Lohnverlust wegen Kita- und Schul-Notbetrieb künftig mehr

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Corona-Krise will die Bundesregierung berufstätige Eltern deutlich stärker unterstützen als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Zahlung von staatlichem Lohnersatz für Väter und Mütter, die wegen eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs nicht arbeiten können, von bisher sechs auf maximal zwanzig Wochen zu verlängern.

Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können. Das trägt nach Angaben der Regierung der Tatsache Rechnung, dass der Kita- und Schulbetrieb durch mehr Notbetreuung und Schichtmodelle schrittweise ausgeweitet wird. Die Pläne stoßen auf Zustimmung aber auch Kritik.

WAS SICH KONKRET ÄNDERT: Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, kann für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.

Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. «Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung», sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

BETROFFENENZAHL INSGESAMT UNKLAR: Da die Erstattung in der Hand der Länder liegt, gibt es bisher keine bundesweiten Zahlen, wie viele Menschen die Regelung schon in Anspruch genommen haben. Einer Umfrage des «Handelsblatts» zufolge gingen in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 260 Anträge von Arbeitgebern ein, die sich die vorgestreckte Leistung erstatten lassen wollten, in Bayern knapp 900, in Mecklenburg-Vorpommern 553. In Thüringen waren es 2700, dabei seien aber auch Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund einer angeordneten Quarantäne enthalten gewesen.

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst «keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit» gibt.

Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Würden alle davon die bisherigen sechs Wochen ausschöpfen, entstünden schätzungsweise Kosten von rund 3,2 Milliarden Euro.

BEDARFSPROGNOSE SCHWIERIG: Eine Prognose wieviele Menschen nun von der Ausweitung profitieren könnten, wagt die Regierung nicht. Zumal immer mehr Bundesländer Kita- und Schulöffnungen vorantreiben und sich die Betreuungsnotlage für Eltern damit zumindest im Gesamtblick zu entschärfen scheint. Sachsen hat seit Wochenbeginn Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen ab 8. Juni alle Kinder wieder in Kitas und Tagespflege zurückkehren können.

Mehrere Medizinerverbände hatten dafür plädiert, Schulen und Kitas umgehend wieder zu öffnen. Das Übertragungsrisiko durch Kinder scheine gering, hieß es. Durch diese Empfehlung hat die politische Debatte über mehr Tempo bei der Rückkehr zum Schul- und Kita-Regelbetrieb weiter Fahrt aufgenommen.

WANN DIE REGELUNGEN IN KRAFT TRETEN: Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.

REAKTIONEN: «Das ist eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien, die seit Wochen außerordentliche Belastungen schultern müssen», sagte Sozialminister Heil. Von einer «riesigen Erleichterung» sprach die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Annette Widmann-Mauz, denn bei vielen Eltern lägen die Nerven wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling und drohendem Verdienstausfall blank.

Familienministerin Franziska Giffey nannte die Ausweitung der Lohnersatzzahlung allerdings auch eine Übergangslösung. Erste Priorität seien nun weitere Schritte bei Kita-Öffnungen, immer allerdings mit Blick auf das Infektionsgeschehen, schränkte sie ein. «Kinder brauchen Kinder».

Gewerkschaften und der Sozialverband VdK begrüßten die Pläne grundsätzlich, bemängelten aber dass 67 Prozent Lohnersatz generell zu niedrig seien. Aus der Opposition kam Kritik: Grüne, FDP und Linke forderten mehr Planungssicherheit für Familien für die gesamte Krisenzeit. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch erneuerte seine Forderung nach einem Kindergipfel im Kanzleramt: «Eltern brauchen dringend einen Fahrplan und Licht am Ende des Tunnels. Dafür sollte es einen Kindergipfel, ein Spitzentreffen von Bund und Länder im Kanzleramt geben.» (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.