Start in die Selbstständigkeit: Diese Zuschüsse sollten Gründer kennen

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Zumeist ist es eine echte Herausforderung, sich eine Existenz aufzubauen. Damit das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, braucht es nicht zuletzt einen soliden Finanzplan. Doch gerade das Thema Geld beunruhigt viele Gründerinnen und Gründer. Dabei gibt es für fast jedes Finanzierungsproblem eine Lösung.

«Oft macht es Sinn, den jeweils zuständigen Branchenverband zu kontaktieren und sich dort Infos zu holen», sagt René Klein, Geschäftsführer und Chefredakteur des Portals «Fuer-Gruender.de». So bieten etwa die Handwerkskammern oder die Industrie- und Handelskammern Seminare für Gründungswillige, in denen es nicht zuletzt um Finanzierungsfragen geht.

Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, sich an eine Unternehmensberatung zu wenden. Neben Unterstützung bei den Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüssen gibt es auch Hilfe beim Antragstellen, sagt Michael Miels, Geschäftsführer der Gördes, Rhöse & Collegen Unternehmensberatung.

Für das anfallende Beratungshonorar können sich Existenzgründerinnen und Existenzgründer einen Zuschuss holen, jeweils von dem Bundesland, in dem sie eine Existenz gründen. Bestimmte Maßnahmen zum Start in eine selbstständige Tätigkeit lassen sich auch mit einem AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) vom Jobcenter finanzieren.

Checklisten im Internet nutzen

Grundsätzlich ist man beim Thema Finanzierung mit einer Vorab-Recherche im Netz gut beraten: Auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt es etwa eine Reihe von Checklisten und Übersichten zum Thema Finanzierung und Förderung für Gründerinnen und Gründer.

Auch Webseiten wie Fuer-Gruender.de bieten einen kostenfreien Fördermittelcheck. Dort sind über 1000 verschiedene Fördermittelprogramme und Zuschüsse gelistet, die sich an Gründerinnen und Gründer sowie an kleine Betriebe aus allen Branchen richten.

Diese Mittel gibt es nicht nur für Planung und Gründung, sondern später auch für Akquise, Investition oder Expansion. «Zum Teil müssen Gründungswillige nichts zurückzahlen», sagt René Klein.

Eine Auswahl wichtiger Zuschüsse, Darlehen und Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick:

- Gründungszuschuss: Diejenigen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich selbstständig machen möchten, können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Er wird zunächst sechs Monate lang gezahlt. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes des Antragstellers oder der Antragstellerin ab.

Hinzu kommt pro Monat ein Betrag von 300 Euro. Nach Ablauf der sechs Monate können Interessierte weitere neun Monate 300 Euro erhalten - vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie hauptberuflich selbstständig sind.

- Zinsgünstige Förderkredite: Existenzgründerinnen und Existenzgründer haben auch die Möglichkeit, bundesweit Fördermittel bei der KfW abzurufen. Mit dem sogenannten ERP-Gründerkredit lassen sich bis zu 125 000 Euro zinsgünstig aufnehmen. «Eigenkapital müssen Gründungswillige nicht vorweisen, die KfW übernimmt zudem 80 Prozent des Kreditrisikos», so Michael Miels. Details zu Kfw-Förderkrediten gibt es hier.

Ebenfalls zinsgünstige Darlehen für Unternehmensgründungen bieten die Förderbanken der Bundesländer, etwa die NRW.Bank oder die L-Bank in Baden-Württemberg. «Die Anträge laufen bei den meisten öffentlichen Förderkrediten nicht über die Förderbank selbst, sondern über die jeweilige Hausbank», sagt Klein.

- EXIST-Gründerstipendium: Mit diesem Stipendium fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Studierende, Absolventen von Hochschulen und Wissenschaftler bei einer Existenzgründung. Voraussetzung für die Förderung: Bei dem Vorhaben muss es sich um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt handeln, das es in der Art noch nicht gibt und das bei Umsetzung gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten hat.

Für maximal ein Jahr erhalten Gründungswillige bis zu 3000 Euro pro Monat zur Sicherung ihres Lebensunterhalts plus einen Kinderzuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind. Außerdem gibt es für Gründungswillige höchstens 30 000 Euro für Sachausgaben und weitere 5000 Euro für Coachings.

- High-Tech-Gründerfonds: Start-ups aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences und Chemie haben Chancen auf Mittel aus dem High-Tech-Gründerfonds (HTGF).

Zu den Fondsinvestoren gehören neben dem BMWK sowie der KfW Capital derzeit nach Angaben des HTGF 33 Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft. Über alle Finanzierungsrunden investiert der HTGF bis zu drei Millionen Euro in ein Unternehmen. Das Finanzierungsmodell ist individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten.

- INVEST - Zuschuss für Wagniskapital: Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm, das junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt. Es ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt.

Daneben richtet sich das Programm an Investoren, die dazu animiert werden sollen, Geschäftsanteile an diesen jungen und innovativen Unternehmen zu erwerben. 20 Prozent des Betrags, den sie investiert haben, bekommen Investoren vom BMWK zurückerstattet. Die Mindestinvestitionssumme muss übrigens bei 25.000 Euro liegen. Ausführliche Infos gibt es hier. (dpa)


 

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