Steuer: Bei Dienstreisen mit Privatauto genau nachrechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer für beruflich bedingte Reisen auf sein privates Auto zurückgreifen muss, bekommt von seinem Arbeitgeber häufig einen Auslagenersatz. Wenn nicht, können die Kosten für solche Fahrten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

«In der Regel wird bei solchen Reisekosten ein Wert von 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt», sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Vereinfachungsregelung. «Der Kilometersatz von 30 Cent je gefahrenem Kilometer bildet die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem privaten Pkw nicht mehr realitätsgerecht ab, insbesondere nach den jüngsten Erhöhungen der Kraftstoffpreise», sagt Nöll.

Arbeitgeber können ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten

Darum sei es dem Rechtsanwalt zufolge sinnvoll, die tatsächlichen Kosten des Privatfahrzeugs je Kilometer zu ermitteln. Das sei zwar etwas aufwendiger, lohne sich aber in den meisten Fällen. Arbeitgeber dürften ihren Arbeitnehmenden dann auch den genau ermittelten Kostensatz steuerfrei erstatten.

Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten oder aber weiterhin nur die pauschalen 30 Cent je Kilometer, können Arbeitnehmende den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung ansetzen, so Nöll. Das mindert die Steuerlast.

Belege und Notizen sind aufzubewahren

Für die Berechnung des genauen Kostensatzes ist es erforderlich, die gesamten Kosten, die das Fahrzeug im Jahr verursacht, aufzuzeichnen und die Belege aufzubewahren. Außerdem müssen die Dienstfahrten mit Ziel, Route, Wegstrecke und zurückgelegten Kilometern vermerkt werden. Auch wichtig: Eine Notiz über den Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn und zum Ende des Jahres, um die insgesamt zurückgelegten Kilometer ermitteln zu können.

Die ermittelten Gesamtkosten sind dann durch die jährliche Gesamtkilometerleistung zu teilen - so ergibt sich der individuelle Kostensatz je Kilometer. Multipliziert mit den dienstlich zurückgelegten Kilometern kommt man auf den Werbungskostenansatz für die Einkommensteuererklärung oder den Betrag, den der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeug kostet in der Anschaffung 36 000 Euro. Für die ersten sechs Jahre ergibt sich daraus laut Nöll ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 6000 Euro. Versicherung, Werkstattkosten und Kfz-Steuer summieren sich jährlich auf 1450 Euro, außerdem laufen Kraftstoffkosten in Höhe von 1200 Euro auf. In Summe ergeben sich so jährliche Aufwendungen über 8650 Euro. Geteilt durch die jährliche Laufleistung von 16 000 Kilometern errechnet sich der fahrzeugspezifische Kostensatz je Kilometer auf 54 Cent. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.