Studie: Weihnachtsmärkte auch in Corona-Zeiten machbar

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Schaustellerbund hat mit fachlicher Unterstützung des Deutschen Tourismusverbandes eine Studie vorgelegt (PDF). Ergebnis: Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis sind miteinander vereinbar.

DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz dazu: „Ich bin froh, dass wir mit dieser Studie nun eine fundierte Arbeitsgrundlage haben. Es zeigt sich, dass sich die Infektionsrisiken bei entsprechender Vorbereitung der Weihnachtsmärkte minimieren lassen.

Weihnachts- und Adventsmärkte gehören zur Winterzeit und sind unser Kulturgut. Nicht zuletzt sorgen sie mit für lebendige und lebenswerte Innenstädte. Das ist besonders in einer Zeit wichtig, in der viele Akteure im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Städtetourismus in existentiellen Nöten stecken. Wenn wir touristische und Einzelhandels-Infrastrukturen auch nach Corona in unseren Städten sichern wollen, dann müssen wir das innenstädtische Leben auch in der kalten Jahreszeit weitgehend erhalten. Advents- und Weihnachtsmärkte sind dafür elementar wichtig. Da sie als erlaubte Spezialmärkte einzustufen sind, sind sie gerade als Freiluftveranstaltungen mit den richtigen Sicherheits-, Hygiene- und Besucherlenkungsmaßnahmen durchführbar.

Dazu gehören beispielsweise eine Vergrößerung der Flächen, möglicherweise auch eine Verlängerung der Veranstaltungszeiträume, um den Besucherandrang zu entzerren, eine Besinnung auf den adventlichen und weihnachtlichen Charakter sowie Zugangskontrollen und gut durchdachte Hygienekonzepte.

Die Hygienekonzepte der Veranstalter, Schausteller, Einzelhändler, Touristiker, Gastronomen und Kommunen liegen vielfach bereits vor. Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Besucherlenkung – für all das gibt es umsetzbare und sichere Lösungen. Schlussendlich muss vor Ort entschieden werden, was unter den geltenden Sicherheitsbestimmungen machbar ist. Fest steht: Mit den richtigen Konzepten lassen sich Corona-Schutz und Weihnachtsmarkterlebnis miteinander vereinbaren. Das ist eine große Chance und ein Hoffnungsschimmer für alle Akteure."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?