Tarifvertrag – Mehr Geld für Mitarbeiter in bayerischen Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

„In einer Zeit, in der auch unsere Mitarbeiter finanziell unter Druck stehen, sind wir an die Grenze des hoffentlich Machbaren gegangen. Der Abschluss berücksichtigt die sehr schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, „denn die finanzielle Lage in unseren Betrieben ist spätestens nach Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwölf Prozentpunkte extrem angespannt. Die monetären Belastungen nehmen dramatisch zu, zeitgleich wächst die Konsumzurückhaltung auf Seiten der Gäste.“

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: „Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu kommen, benötigen wir sechs Mal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein.“ Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: „Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann.“

Die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe werden ab dem 1. August 2024 um 4,9 Prozent, ab 1. April 2025 um 4,5 Prozent und ab 1. August 2025 um nochmals 4,9 Prozent bis 31. August 2026 steigen.

Bei den Auszubildenden werden die Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2024 in den jeweiligen Ausbildungsjahren um 100 Euro, ab dem 1. April 2025 um weitere 30 Euro und ab 1. August 2025 um nochmals 30 Euro erhöht.

Hinzu kommt für die Beschäftigten als auch für die Auszubildenden eine Einmalzahlung für die Leermonate April bis Juli 2024 in Höhe von 400 Euro. Weiterhin erhalten die Auszubildenden das 29 Euro-Ticket für den ÖPNV sowie einen weiteren freien Tag vor den schriftlichen Prüfungen.

Die Arbeitgeberkommission hat sich zu diesem Abschluss entschlossen, obwohl sich das Gastgewerbe mitten in einer sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung befindet.

Geppert: „Durch den Tarifabschluss wird der Branche Planungssicherheit bis in den Herbst 2026 gegeben.“

Der Verhandlungsführer der NGG, Mustafa Öz erklärt: „Es waren lange und harte Verhandlungen, aber wir sind zufrieden.“ Insbesondere freue er sich, dass ab dem 1. August 2025 der von der NGG geforderte Fachkräfteeinstiegslohn von 3000 Euro überschritten werde.

Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert. Iserlohe, Aufsichtsratschef von Dorint sagte seinerzeit, dass die NGG Schluss machen mit dem Versuch, „den Ast abzusägen, auf dem wir sitzen“. „Die NGG übertreibt es bei den Tarifverhandlungen in Bayern“, wetterte der Dorint-Chef. Tageskarte berichtete.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.