Teilzeit: Bleibt der Anspruch auf Kinderkrankentage gleich?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Erkältung, Bronchitis, Magen-Darm: Wenn kleine Kinder krank sind, müssen berufstätige Eltern häufig zu Hause bleiben. Da kommen die Kinderkrankentage ins Spiel. 15 Tage pro Jahr sind derzeit pro Elternteil vorgesehen. Aber wie sieht es aus, wenn Mütter oder Väter in Teilzeit arbeiten? Hat das Auswirkungen auf ihren Anspruch?

Die Anzahl der Tage, für die Kinderkrankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, orientiert sich an den Arbeitstagen. «Das heißt, dass es egal ist, ob man in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet: Jeder hat die gleiche Zahl an Arbeitstagen, für die er Krankengeld bekommt», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für die Jahre 2024 und 2025 Anspruch auf 15 Tage pro Kind (maximal 35 Tage bei mehreren Kindern). Für Alleinerziehende sind 30 Tage (maximal 70 Tage bei mehreren Kindern) vorgesehen.

Voraussetzungen für Kinderkrankengeld

Für den Zeitraum, in dem Eltern aufgrund eines kranken Kindes nicht arbeiten können, wird das Gehalt nicht vom Arbeitgeber gezahlt, sondern die Krankenkasse übernimmt in Form von Kinderkrankengeld. Deshalb gibt es bestimmte Grundvoraussetzungen für den Anspruch: Zum einen müssen sowohl das Kind als auch die Eltern gesetzlich versichert sein. Der Anspruch gilt außerdem nur, wenn das erkrankte Kind unter 12 Jahre alt ist und es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gibt. 

Bei Kinderkrankentagen sind laut Schulze Zumkley zudem zwei Aspekte zu unterscheiden: das Entfallen der Arbeitspflicht und die Erstattung des Arbeitsentgelts. Beim Entfall der Arbeitspflicht geht es darum, dass beschäftigte Eltern zu Hause bleiben können, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Kündigung befürchten zu müssen. 

«Die andere Frage ist, ob und wann ich Geld bekomme, wenn ich nicht zur Arbeit komme, weil mein Kind krank ist», so die Anwältin. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung, solange Krankengeld für erkrankte Kinder in Anspruch genommen werden kann. «Das heißt aber nicht, dass ich nicht auch noch über diese Zeiten hinaus von der Arbeitspflicht befreit sein kann», so Schulze Zumkley. 

Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Die Freistellung kann über die festgelegte Dauer hinausgehen, sofern der Einzelfall dies erfordert – etwa wenn die Erkrankung entsprechend langwierig ist. Ein anderes Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der viele Eltern aufgrund geschlossener Kitas gezwungen waren, zu Hause zu bleiben, da sie keine alternative Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder hatten. Diese Situation erstreckte sich oft über einen längeren Zeitraum als die üblichen 10 bis 20 Tage, für die Krankengeld gezahlt wird. In solchen Fällen konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Schulze Zumkley in der Regel weder abgemahnt noch gekündigt werden, da sie aufgrund der Umstände keine andere Wahl hatten.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.