Telefonische Krankschreibung gilt höchstens fünf Tage

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Länger als drei Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser drei Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.

Für diese EU braucht man nicht unbedingt zum Arzt. Grundsätzlich ist eine Krankschreibung auch per Telefon oder Video-Sprechstunde möglich. Voraussetzung allerdings: Die Krankheit lässt sich ohne körperliche Untersuchung feststellen. In der Regel wird die AU dann auch gleich elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet.

Arzt hat das letzte Wort

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Webseite darauf hin, dass letztlich Arzt oder Ärztin entscheiden. Es liegt also in seinem oder ihrem Ermessen, ob es sich tatsächlich um eine Erkrankung ohne schwere Symptome handelt und ob eine AU-Feststellung telefonisch möglich ist - oder ob per Video-Sprechstunde oder sogar unmittelbar persönlich untersucht werden muss.

Zeitlich sind solche Krankschreibungen begrenzt. So dürfen Arzt oder Ärztin laut der Stiftung Gesundheitswissen per Video-Sprechstunde ihre Patienten maximal für sieben Tage krankschreiben. Ist man Neupatient, liegt die Grenze bei drei Tagen. Telefonisch können ohnehin nur Bestandspatienten krankgeschrieben werden und dann auch nur für höchstens fünf Tage.

Das gilt für Eltern kranker Kinder

Übrigens: Auch Kinder können per Telefon oder Video krankgeschrieben werden. Nehmen Eltern etwa Kinderkrankentage in Anspruch, brauchen sie ab dem ersten Tag eine AU vom Kinderarzt. Für solch eine Fern-Krankschreibung muss das Kind in der Praxis bekannt sein und darf keine schweren Krankheitssymptome haben. Die AU kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.