Telefonische Krankschreibung gilt höchstens fünf Tage

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Länger als drei Tage krank? Dann brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt. Arbeitgeber können aber auch vor Ablauf dieser drei Tage eine AU einfordern. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.

Für diese EU braucht man nicht unbedingt zum Arzt. Grundsätzlich ist eine Krankschreibung auch per Telefon oder Video-Sprechstunde möglich. Voraussetzung allerdings: Die Krankheit lässt sich ohne körperliche Untersuchung feststellen. In der Regel wird die AU dann auch gleich elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet.

Arzt hat das letzte Wort

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Webseite darauf hin, dass letztlich Arzt oder Ärztin entscheiden. Es liegt also in seinem oder ihrem Ermessen, ob es sich tatsächlich um eine Erkrankung ohne schwere Symptome handelt und ob eine AU-Feststellung telefonisch möglich ist - oder ob per Video-Sprechstunde oder sogar unmittelbar persönlich untersucht werden muss.

Zeitlich sind solche Krankschreibungen begrenzt. So dürfen Arzt oder Ärztin laut der Stiftung Gesundheitswissen per Video-Sprechstunde ihre Patienten maximal für sieben Tage krankschreiben. Ist man Neupatient, liegt die Grenze bei drei Tagen. Telefonisch können ohnehin nur Bestandspatienten krankgeschrieben werden und dann auch nur für höchstens fünf Tage.

Das gilt für Eltern kranker Kinder

Übrigens: Auch Kinder können per Telefon oder Video krankgeschrieben werden. Nehmen Eltern etwa Kinderkrankentage in Anspruch, brauchen sie ab dem ersten Tag eine AU vom Kinderarzt. Für solch eine Fern-Krankschreibung muss das Kind in der Praxis bekannt sein und darf keine schweren Krankheitssymptome haben. Die AU kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.