Trendwende beim Trinkverhalten: Gen Z keine „Anti-Alkohol-Generation“

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine aktuelle Umfrage von IWSR Bevtrac zum Konsumentenverhalten enthüllt, dass die Generation Z, entgegen der verbreiteten Annahme, nicht grundsätzlich abstinenter lebt als ältere Altersgruppen. Die Ergebnisse zeigen vielmehr eine Annäherung des Trinkverhaltens der Gen Z an das anderer Generationen, in einigen Fällen sogar einen Gegentrend zur Mäßigung.

Zunehmender Alkoholkonsum in der Gen Z

Die jüngsten Daten der Bevtrac-Umfrage, die fünfzehn Märkte umfasste, zeigen einen deutlichen Anstieg des Alkoholkonsums unter Erwachsenen der Gen Z (ab dem gesetzlichen Mindestalter für Alkoholkonsum, LDA+). Der Anteil derer, die in den letzten sechs Monaten Alkohol konsumiert haben, stieg von 66 % im März 2023 auf 73 % im März 2025.

Besonders ausgeprägt ist dieser Aufwärtstrend in Schlüsselmärkten wie den Vereinigten Staaten (von 46 % auf 70 %), Großbritannien (von 66 % auf 76 %) und Australien (von 61 % auf 83 %). Obwohl die Gesamtbeteiligungsrate der Gen Z mit 73 % noch unter der aller Erwachsenen (78 %) liegt, stellt die Umfrage fest, dass das Verhalten der trinkenden Gen Z-Konsumenten keine signifikanten Unterschiede mehr zu dem anderer Generationen aufweist.

Ähnlichkeiten im Konsumverhalten

Die Bevtrac-Umfrage identifizierte zudem mehrere Trends unter Gen Z LDA+-Trinkern, die auf eine zunehmende Angleichung an das Verhalten früherer Generationen in ihren Zwanzigern hindeuten:

  • Breitere Getränkewahl: Gen Z LDA+-Trinker konsumieren im Durchschnitt mehr Kategorien alkoholischer Getränke (über fünf Kategorien) als Trinker insgesamt (etwas über vier Kategorien bei Boomers).

  • Bevorzugung von Spirituosen: Sie trinken geringfügig häufiger Spirituosen als die Gesamtbevölkerung der erwachsenen Trinker.

  • Außer-Haus-Konsum: Fast die Hälfte der Gen Z LDA+-Trinker gab an, ihren letzten Alkoholkonsum in einer Bar, einem Restaurant oder Club gehabt zu haben, im Vergleich zu etwas mehr als einem Drittel aller erwachsenen Trinker.

Mäßigungstrends und Gen Z

Der Trend zur Mäßigung bleibt zwar altersübergreifend bestehen, doch die Gen Z LDA+-Trinker stehen laut der Umfrage nicht an der Spitze dieser Entwicklung. Auf die Aussage „Ich entscheide mich aktiv dazu, mehr zu trinken“ stimmten Gen Z LDA+-Trinker eher zu als jede andere Generation.

Wenn Gen Z LDA+-Trinker jedoch moderieren, zeigen sie andere Muster: Sie sind die Generation, die am ehesten intermittierende Abstinenz praktiziert (fast 60 % der Gen Z LDA+-Trinker im Vergleich zu etwas über 40 % aller erwachsenen Trinker).

Wirtschaftliche Faktoren als Einfluss

Richard Halstead, IWSR COO of Consumer Insights, sagt: "Mäßigung ist seit einigen Jahren ein wachsender Trend unter allen Trinkern, aber die Idee, dass die Generation Z LDA+ sich irgendwie grundlegend von anderen Altersgruppen unterscheidet, wird durch die Beweise nicht unterstützt. Wir wissen zum Beispiel, dass der Alkoholkonsum mit dem verfügbaren Einkommen korreliert, und die Generation Z ist während einer Lebenshaltungskostenkrise erwachsen geworden. Die steigenden Preise haben sich besonders in Bars und Restaurants bemerkbar gemacht - Orte, die die Gen Z-Trinker am meisten ansprechen.

"Mit jedem Jahr, das vergeht, treten mehr Gen Z-Trinker ins Berufsleben ein, und diejenigen, die bereits im Berufsleben stehen, verdienen in der Regel mehr. Ich denke, wir sollten davon ausgehen, dass sie mit steigendem Einkommen häufiger trinken werden - so wie es die Millennials vor ihnen getan haben.

"Die gute Nachricht für die Getränkeindustrie ist, dass der Konsum nicht rückläufig ist, auch wenn Mäßigung langfristig ein Faktor sein wird. Demnach ist ein Großteil des jüngsten Rückgangs konjunkturell und nicht strukturell bedingt - und definitiv nicht die ‚Schuld‘ der Generation Z."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.