Treugast Investment Ranking 2019/2020 mit Auswirkungen der Corona-Pandemie

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Corona-Pandemie hat die Hotellerie in diesem Jahr in eine massive Krise gestürzt. Die konkreten Ausmaße der wirtschaftlichen Folgen und die Planungen für das kommende Jahr hat die Treugast Solutions Group im Rahmen ihres Investment Rankings 2019/2020 in einer Sonderauswertung zur Corona-Krise untersucht. Die Ergebnisse präsentierte die Unternehmensberatung am Dienstag, 15. Dezember 2020, und diskutierte danach in einer virtuellen Runde mit Vertretern der Hotel- und Investmentbranche über derzeit brisante Fragen zu Miet- und Pachtstundungen.

Ergebnisse der Sonderauswertung zur Corona-Krise

Im Rahmen des Rating-Prozesses hat die Treugast Solutions Group eine Sonder-Erhebung unter 32 Hotelgesellschaften in Deutschland erstellt. Die Daten wurden von Juli bis September 2020 erhoben und somit noch vor dem zweiten Teil-Lockdown, der im November 2020 in Kraft trat. Demnach mussten die befragten Gesellschaften in diesem Jahr einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften. Laut Schätzungen belaufen sich die Umsatzeinbußen für das Gesamtjahr inklusive dem Teil-Lockdown ab November auf durchschnittlich circa 60 Prozent. Dass sich das teils katastrophale Ergebnis des Corona-Jahres 2020 im nächsten Jahr wiederholt, scheinen die Hotelgesellschaften nicht zu glauben. Alle planen mit Umsatzwachstum im Vergleich zum laufenden Jahr, zwei Drittel der Gesellschaften rechnen für 2021 sogar mit mehr Umsatz als 2019.

Das EBITDA-Ergebnis für das Gesamtjahr 2020 hätte sich gemäß den Prognosen auf minus zehn Prozent eingefunden, nach den erzielten Pachtreduktionen, jedoch vor dem zweiten Lockdown im November. Die Unterschiede sind allerdings innerhalb der Hotellerie sehr groß, erklärt Michael Lidl, Geschäftsführender Partner Treugast Solutions Group: „Betreiber in der Ferienhotellerie konnten einige Verluste im Sommer wieder kompensieren und verzeichneten vor dem 2. Lockdown sogar zum Teil positive Erwartungen. Einige große Pachtgesellschaften rechneten hingegen bereits mit bis zu minus 80 Prozent EBITDA vom Umsatz des Jahres 2020. Die EBITDA Planung für das kommende Jahr sieht wieder durchweg positiv aus, wenngleich sie sich auch auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt.“
 

Eine analoge Entwicklung nahm auch das in Anspruch genommene Kurzarbeitergeld in der Hotellerie. Während im Mai 2020 von den teilnehmenden Hotelgesellschaften noch rund 70 Prozent der Mitarbeiter und im Juni rund die Hälfte des Personals von Kurzarbeit betroffen war, war die Kurzarbeiter für September nur noch mit 30 Prozent geplant. Im Dezember gingen die Hotelbetreiber von nur noch 25 Prozent Kurzarbeiter aus. „Bei unserer Erhebung zwischen Juli und September war der Lockdown im November noch nicht absehbar“, erläutert Moritz Dietl, Geschäftsführender Partner Treugast Solutions Group. „Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaften die Zahl der Kurzarbeiter angesichts der von der Regierung verordneten Schließungen wieder mindestens auf das Niveau vom Mai hochgefahren haben.“

Um Mitarbeitern in Kurzarbeit finanziell unter die Arme zu greifen, unterstützte ein Drittel der befragten Gesellschaften ihre Mitarbeiter mit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Allerdings betraf das bei zwei Drittel davon nur einen eingeschränkten Personenkreis wie Auszubildende oder die Maßnahme war zeitlich befristet. Nur ein Drittel der Teilnehmer haben vor dem zweiten Lockdown das Kurzarbeitergeld uneingeschränkt auf mindestens 80 Prozent aufgestockt. Zwei Drittel der Gesellschaften verzichteten ganz auf diesen Schritt.

Die Bundesregierung hatte den von der Corona-Krise betroffenen Betrieben Staatshilfen in Aussicht gestellt. Drei Viertel der befragten Gesellschaften haben zusätzliche Hilfen in Anspruch genommen. Davon haben 85 Prozent der Umfrageteilnehmer mindestens Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) beantragt. Ein Viertel der Gesellschaften sah mit Ausnahme des Kurzarbeitergelds von einer Beantragung staatlicher Hilfen ab.

Eine wesentliche Hilfe für die gebeutelte Branche stellten in diesem Jahr auch Miet- oder Pachtstundungen bzw. -verzichte dar. Laut Analysen der Treugast wurden dieses Jahr mehr als 80 Prozent aller Verträge der Gesellschaften nachverhandelt. Im Ergebnis konnten durchschnittlich 20 Prozent der Jahresmieten 2020 gestundet und auf 16 Prozent ganz verzichtet werden. Insgesamt konnten dadurch im Durchschnitt etwa 36 Prozent der Jahrespacht oder -miete im Jahr 2020 reduziert werden. Damit einher gingen allerdings oftmals Zugeständnisse der Hotelgesellschaften wie Vertragsverlängerungen und zusätzliche Umsatz- oder Ergebnispachten. Somit steht eine Reduktion von durchschnittlich 4,2 Monatspachten einer Lockdownphase von knapp 2,5 – 3,0 Monaten gegenüber, sodass umgerechnet pro Lockdown-Monat ca. 1,5 Monatspachten in Form von Stundungen oder Verzichten erlassen wurden. 

Miet- und Pachtzahlungen im Fokus des Virtual Treugast Talks

Die Fakten der Sonderauswertung des Treugast Investment Rankings und die konkreten Folgen in der Praxis erörterten Moritz Dietl und Michael Lidl in der anschließenden Diskussion mit Otto Lindner, Vorsitzender Lindner Hotels AG und Vorsitzender des Hotelverband Deutschland (IHA), Martin Schaller, Leiter Asset Management Hospitality Union Investment, und Uwe Niemann, Leiter Markt Hotelfinanzierungen Deutsche Hypothekenbank.

Einigkeit herrschte darüber, dass alle beteiligten Stakeholder gesprächsbereit bleiben müssen, um zu vernünftigen Lösungen zu gelangen. In der Experten-Runde wurden aber auch die unterschiedlichen Perspektiven auf die derzeitige Krise deutlich. Während viele Betreiber um ihre Existenz kämpfen, scheint der enorme Schaden bei Banken oder Investoren derzeit noch nicht angekommen zu sein. Obwohl im kommenden Jahr mit einer moderaten Insolvenzwelle zu rechnen ist, bringt der europäische und insbesondere der deutsche Hotelmarkt insgesamt beste Voraussetzungen mit, um die Krise zu meistern.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?