Trinkgeld im Job: Welche Regeln gelten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Berufen ist Trinkgeld eine wichtige Einkommensquelle. Aber welche Regeln gelten? Muss das Trinkgeld versteuert werden, dürfen Beschäftigte es in jedem Fall behalten - und hat der Arbeitgeber da ein Wörtchen mitzureden? Arbeitsrechtler geben einen Überblick für Arbeitnehmer und Trinkgeldgeberinnen. 

Was ist Trinkgeld eigentlich?

Beim Trinkgeld handelt es sich um eine freiwillige Geldzahlung, die ein Kunde zusätzlich zum Rechnungsbetrag für eine Dienstleistung gibt. Rechtlich gesehen ist Trinkgeld eine sogenannte Anstandsschenkung. 

«Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld also nicht auf den Lohn anrechnen», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitnehmer wiederum kann aber auch nicht auf Trinkgeld bestehen. 

Was ist der Unterschied zwischen Trinkgeld und Bedienzuschlag? 

Während Trinkgeld auf Freiwilligkeit beruht, sind Bedienzuschläge verpflichtende Zahlungen.

Ein Beispiel für einen solchen verpflichtenden Bedienzuschlag: Metergeld, das man beispielsweise Möbelpackern zahlt. Anders als Trinkgeld ist es Bestandteil des ausgewiesenen Preises - muss also vom Kunden bezahlt werden. Rechtlich handelt es sich hier um Arbeitsentgelt, das vom Arbeitgeber eingenommen wird und arbeits- sowie steuerrechtlichen Regelungen unterliegt.

Darf der Arbeitgeber das Trinkgeld einkassieren?

Nein. Freiwillig vom Kunden gezahltes Trinkgeld gehört dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf es nicht einbehalten und muss es an die Mitarbeitenden weitergeben.

Wenn der Kunde das Trinkgeld an den Arbeitgeber zahlt - etwa weil im Restaurant die Rechnung mit Karte bezahlt wird - kann der Arbeitnehmer dessen Herausgabe verlangen. 

Darf der Arbeitgeber das Trinkgeld für alle sammeln - und wer entscheidet dann über die Verteilung?

Grundsätzlich können Beschäftigte das von ihnen eingenommene Trinkgeld auch behalten. Eine Abschöpfung ist aber bei entsprechender arbeits- oder betriebsrechtlicher Regelung zulässig - das kann ein sogenanntes Tronc-System sein. Dabei handelt es sich um einen Trinkgeld-Pool. 

Der Arbeitgeber darf aber nicht allein über die Aufteilung entscheiden, gibt Peter Meyer zu Bedenken. Die Verteilung muss nachvollziehbar sein – etwa nach Funktion, Einsatzzeit oder Umsatzbeteiligung. «Häufig existieren in kleinen Betrieben keine schriftlichen Regelungen, stattdessen wird die Aufteilung intern festgelegt», sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Müssen Beschäftigte ihrem Vorgesetzten mitteilen, wie viel Trinkgeld sie in einer Schicht bekommen haben?

Eine generelle Pflicht dazu besteht nicht. Eine Auskunftspflicht kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder betrieblichen Regelungen ergeben – insbesondere bei der Aufteilung des Trinkgelds unter den Beschäftigten. 

Dürfen Beschäftigte auf Trinkgeld in bar bestehen?

Nein. Es besteht kein Anspruch auf Barzahlung. Die Zahlungsform richtet sich nach den Gepflogenheiten des Betriebs und den Wünschen der Kunden.

Müssen Beschäftigte ihr Trinkgeld versteuern?

Freiwilliges Trinkgeld, das direkt vom Kunden gezahlt wird, ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird das Trinkgeld dagegen vom Arbeitgeber über ein Tronc-System ausgezahlt oder handelt es sich um Bedienzuschläge, ist es steuerpflichtig.

Wie viel Trinkgeld ist in den jeweiligen Branchen üblich? 

Die Höhe des Trinkgelds variiert je nach Branche, Betrieb und Standort. In der Gastronomie kann das Trinkgeld Fuhlrott zufolge zwischen fünf und 20 Prozent des Umsatzes ausmachen. Allgemeingültige oder tarifliche Regelungen zur Höhe existieren jedoch nicht.

In typischen Trinkgeldbranchen wie (Friseur-)Handwerk oder Lieferdiensten sind laut Meyer etwa zehn Prozent Trinkgeld üblich. 

Gut zu wissen: «Besonders bei Paket- und Lieferdiensten empfiehlt sich die Barzahlung, da bei elektronischer Zahlung das Trinkgeld nicht immer bei den Beschäftigten ankommt», sagt Meyer. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.

Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.

Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.