Trotz Corona zurück ins Büro? Welche Rechte Beschäftigte aktuell haben

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit dem 20. März 2022 können Vorgesetzte ihre Beschäftigten wieder ins Büro zurückholen. Arbeit im Homeoffice müssen sie nicht mehr anbieten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich jetzt um ihre Gesundheit sorgen, bietet das Arbeitsrecht gewisse Schutzmöglichkeiten. Antworten auf wichtige Fragen:

Was hat sich seit 20. März für Arbeitnehmer geändert?

An diesem Tag sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen, darunter auch die Homeoffice-Pflicht und der 3G-Nachweis in Betrieben, weggefallen. Arbeitgeber schätzen die Gefährdung durch das Virus seither wieder selbst ein - und legen ein betriebliches Hygienekonzept zum Infektionsschutz fest. Für die Umsetzung sind die Betriebe ebenfalls selbst verantwortlich.

Droht nun Willkür des Arbeitgebers?

Nein. Aufgrund der hohen Infektionszahlen gelten weiterhin gewisse Mindestanforderungen für Betriebe, die die Bundesregierung bis 25. Mai als Übergangsphase verordnet hat. Der Arbeitgeber müsse weiterhin Schutzmaßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Dazu gehören: 1,5 Meter Abstand, etwa durch Einzelbüros oder ausreichend Platz zwischen den Schreibtischen. Falls das nicht möglich ist, kann die Führungskraft die Beschäftigten etwa im Wechsel vor Ort arbeiten lassen. Hinzu kommen Lüftung, Maskenpflicht dort, wo der Schutz nicht möglich ist, und wöchentliche Testangebote. Setzt der Arbeitgeber die Vorgaben nicht um, muss er dies laut Schipp gegenüber den Beschäftigten auch begründen können.

Können Beschäftigte auf Homeoffice pochen, auch wenn im Unternehmen Präsenzpflicht herrscht?

Davon rät Johannes Schipp ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben kein Recht mehr auf Homeoffice. Covid-19 gilt nun als ein Gesundheitsrisiko unter vielen. Damit haben Beschäftigte nicht mehr die Möglichkeit, sich auf die strengen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu berufen. Es gilt regulär wieder das Arbeitsschutzgesetz.

Ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten dürfen, ist aber grundsätzlich im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne eine entsprechende Klausel, so Schipp, dürfe der Arbeitgeber auf eine Rückkehr ins Büro bestehen. Wer trotzdem zu Hause bleibt, muss entweder mit einer Kündigung rechnen oder in Kauf nehmen, dass der oder die Vorgesetzte kein Gehalt mehr zahlt.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, wenn sie um ihre Gesundheit am Arbeitsplatz fürchten?

Johannes Schipp rät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Vorfeld gut abzuwägen, ob ein Anspruch auf Homeoffice rechtlich umsetzbar ist. «Nur in Extremfällen können Arbeitnehmer darauf bestehen», sagt er. Das kann Schipp zufolge nur bezogen auf den konkreten Einzelfall geklärt werden.

Als Maßstab gelte: Die Arbeit im Büro darf dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten sein, weil das Gesundheitsrisiko überwiegt. Für den Arbeitsrechtler fallen beispielsweise Risikopatienten nach einer Organtransplantation darunter, für die eine Ansteckung auch mit vollständiger Impfung lebensgefährlich sein kann. In allen anderen Fällen sieht Johannes Schipp den rechtlichen Anspruch nicht gegeben.

Mein Arbeitgeber hat keine Schutzmaßnahmen mehr. Was nun?

Lassen die hygienischen Schutzmaßnahmen darauf schließen, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht - etwa weil nicht regelmäßig gelüftet oder der Abstand nicht eingehalten wird - dann empfiehlt Johannes Schipp im ersten Schritt den Arbeitgeber auf die Unzulänglichkeiten anzusprechen.

Erst wenn sich an der Situation nichts ändert, können Arbeitnehmer sich auf das Arbeitsschutzgesetz (§17) berufen und sich bei der Gesundheitsbehörde beschweren und im äußersten Fall den Vorgesetzten anzeigen. Auch wenn durch diesen Schritt im Unternehmen schlechte Stimmung drohen könnte, dürfe dem Arbeitnehmer laut Schipp dadurch kein Nachteil entstehen.

Die Führungskraft leugnet Corona gänzlich. Wie können sich Mitarbeitende schützen?

Schießt der oder die Vorgesetzte jegliche Vorgaben in den Wind, sollten Mitarbeiter sich von Beginn an rechtlichen Beistand holen, sagt Schipp. Es stünde immer die Frage der Recht- und Verhältnismäßigkeit im Raum, die von Laien schwer einzuschätzen sei.

Besteht - egal, ob man als Risikopatient gilt - eine besondere Gefahr, sich im Betrieb anzustecken und gesundheitlich schweren Schaden zu erleiden, können Beschäftigte gegebenenfalls auch ein Zurückhaltungsrecht geltend machen und zu Hause bleiben. Jegliche Beschwerden sollten jedoch schriftlich erfolgen, um vor Gericht notfalls erforderliche Nachweise erbringen zu können.

Steckt der Arbeitgeber durch sein Fehlverhalten einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an, könne man nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers wegen fahrlässiger Körperverletzung klagen und Schadenersatz verlangen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen 2027 steigen. Für Mittag- und Abendessen sind 4,70 Euro vorgesehen, wodurch unter den steuerrechtlichen Voraussetzungen Essenszuschüsse von bis zu 7,80 Euro möglich werden.

Tageskarte erreicht jeden Tag Menschen, die Hotels und Restaurants führen, ausstatten, beliefern und weiterentwickeln.

Wenn Sie dieser Branche etwas zu sagen – oder zu verkaufen – haben, bringen wir Sie zusammen.

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann attraktiv erscheinen. Doch neben der Höhe der Zahlung zählen auch Steuern, Arbeitslosengeld, Freistellung und Austrittsdatum. Was Arbeitnehmer vor einer Unterschrift prüfen sollten.

Restaurants, Hotels und andere Betriebe im Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt spüren weiter Gegenwind. Besonders betroffen von der Zurückhaltung der Verbraucher ist die Gastronomie.

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?