Überstunden in der Ausbildung? - Was rechtlich gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viel Eigenverantwortung tragen und ein geschätztes Mitglied im Team sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass auch sie länger bleiben müssen, wenn Überstunden anfallen?

In der Regel sind Überstunden nicht erlaubt. Im Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsdauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit vereinbart - und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. «Dann gehen Überstunden eigentlich gar nicht», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg.

Der springende Punkt: Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. «Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen», so Markowski. Auszubildende sind folglich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Mehrarbeit nur für Ausbildungszweck zulässig

Es kann aber Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag auch mal Überstunden zulassen. «Dann können auch im Ausbildungsverhältnis Arbeitsstunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.»

Entscheidend ist Fachanwalt Markowski zufolge aber, dass diese Stunden dem Ausbildungszweck dienen. «Und deswegen muss gleichzeitig jemand da sein, der die Ausbildung verantwortet.» Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungszeit begleiten und überwachen. Auszubildende mit an einer Maschine einzusetzen und Überstunden machen zu lassen, damit ein Auftrag fertig wird, geht also nicht.

Verlangt der Betrieb das dennoch ohne Grundlage in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, können Auszubildende ablehnen. Rein rechtlich darf dann keine Abmahnung oder Kündigung drohen. «Aber natürlich ist es an der Stelle immer ein bisschen schwierig für die jungen Menschen, dem Chef zu sagen: "Ich mach das nicht"», schränkt Markowski ein. Hier sei es wichtig, dass Betriebsräte oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung - sofern es sie im Unternehmen gibt - darauf achten, dass die Regularien eingehalten werden.

Freizeitausgleich für Überstunden

Kommt es doch dazu, dass mal mehr gearbeitet werden muss, dann sind die Überstunden laut Markowski zu vergüten. Auch ein Freizeitausgleich ist möglich. So sieht es das Gesetz vor. «Zuschläge gibt es nur, wenn die geltenden Tarifverträge das vorsehen», sagt der Fachanwalt. Und in jedem Fall gilt: Auch bei Überstunden muss die gesetzliche Höchstarbeitszeit beachtet werden.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.