Ungerechtes Arbeitszeugnis – Was Arbeitnehmer tun können

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis als ungerecht empfinden, sollten zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und nach den Gründen für die negative Bewertung fragen. Wird keine Lösung gefunden und eine Änderung des Arbeitszeugnisses verweigert, besteht laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Möglichkeit, einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend zu machen. Sollte er auch dann nicht freiwillig das Zeugnis ändern, kann der Gang vor das Arbeitsgericht helfen.

Beweise für Arbeitsleistung erforderlich

Bei Streitigkeiten über die Bewertung geht es nicht um klassische Noten, sondern um die genaue Beurteilung der erbrachten Leistungen. Laut Schipp gestaltet sich der Arbeitsgerichtsprozess folgendermaßen: «Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen.»

 

Das Problem: In den Formulierungen eines Zeugnisses steckt oft mehr, als man auf den ersten Blick sieht. Ein Zeugnis soll wohlwollend sein, weshalb negative Beurteilungen oft zwischen den Zeilen stehen, so Schipp. Formulierungen wie «Er hat sich stets bemüht» klingen positiv, bedeuten aber im Grunde eine schlechte Leistung. 

Deshalb lohnt es sich, das Zeugnis genau zu prüfen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Ein Arbeitsgerichtsprozess sollte zwar die letzte Lösung sein, kann aber notwendig werden, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.