Es gibt Urlaubszeiten, die heiß begehrt sind. Eltern mit Kindern zum Beispiel müssen sich in der Regel nach den Ferienzeiten richten. Doch haben Sie dadurch bessere Chancen, ihren Wunschzeitraum genehmigt zu bekommen?
«Grundsätzlich sollen Urlaubswünsche von allen Mitarbeitern berücksichtigt werden», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gibt es dabei jedoch Überschneidungen und nicht alle können zeitgleich Urlaub bekommen, spielen soziale Gesichtspunkte eine ausschlaggebende Rolle.
Wer hat Vorrang?
Dazu gehören etwa Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), erklärt Görzel. Aber auch eine bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten, Alter und Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Jahr oder Erholungsbedürftigkeit. Besonders erholungsbedürftig ist etwa, wer in der Vergangenheit einen besonders arbeitsintensiven Einsatz hatte oder an einer schwerwiegenden Erkrankung litt.













