Urteil: Fluggsellschaft muss wegen Verspätung Hotelkosten zahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren häufig eine Entschädigung zu. Doch die Airline muss darüber hinaus auch Hotelkosten zahlen, falls Reisende ihr Ziel erst spät nachts erreichen und dann nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kommen würden.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht jetzt in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 3/2020) berichtet.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Rückflug aus Griechenland, der sich deutlich verspätete. Die Maschine konnte in Düsseldorf wegen des Nachtflugverbots nicht mehr landen. Der Kläger und seine Familie wurden stattdessen nach Köln/Bonn geflogen und nahmen sich dort ein Hotelzimmer. Von der Fluggesellschaft verlangten sie neben einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht auch die Erstattung der Hotelkosten.

Die Airline zahlte der Familie zwar 1600 Euro Entschädigung für die Verspätung, übernahm zunächst jedoch nicht die Übernachtung. Laut Gericht musste sie das aber. Der Grund: Die Familie hätte nach ihrer Ankunft um 22:20 Uhr in Köln/Bonn noch drei Stunden auf einen Zug warten müssen, der sie an ihr Ziel Minden gebracht hätte. Das sei in diesem Fall nicht zumutbar gewesen. Es sei auch nicht möglich, die 1600 Euro Entschädigung auf den Schadenersatz anzurechnen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.