Urteil: Fluggsellschaft muss wegen Verspätung Hotelkosten zahlen

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Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren häufig eine Entschädigung zu. Doch die Airline muss darüber hinaus auch Hotelkosten zahlen, falls Reisende ihr Ziel erst spät nachts erreichen und dann nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kommen würden.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht jetzt in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 3/2020) berichtet.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Rückflug aus Griechenland, der sich deutlich verspätete. Die Maschine konnte in Düsseldorf wegen des Nachtflugverbots nicht mehr landen. Der Kläger und seine Familie wurden stattdessen nach Köln/Bonn geflogen und nahmen sich dort ein Hotelzimmer. Von der Fluggesellschaft verlangten sie neben einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht auch die Erstattung der Hotelkosten.

Die Airline zahlte der Familie zwar 1600 Euro Entschädigung für die Verspätung, übernahm zunächst jedoch nicht die Übernachtung. Laut Gericht musste sie das aber. Der Grund: Die Familie hätte nach ihrer Ankunft um 22:20 Uhr in Köln/Bonn noch drei Stunden auf einen Zug warten müssen, der sie an ihr Ziel Minden gebracht hätte. Das sei in diesem Fall nicht zumutbar gewesen. Es sei auch nicht möglich, die 1600 Euro Entschädigung auf den Schadenersatz anzurechnen. (dpa)


 

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