Urteil: Kein Erschwerniszuschlag für Masketragen beim Putzen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gebäudereinigern steht nach einem Urteil kein Erschwerniszuschlag zu, wenn ihnen ihr Arbeitgeber das Tragen einer medizinischen Corona-Schutzmaske vorschreibt.

Die Pflicht zum Aufsetzen einer sogenannten OP-Maske zum Infektionsschutz erfülle nicht die Voraussetzungen, nach denen ein solcher Zuschlag laut Rahmentarifvertrags für Gebäudereiniger fällig würde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.

Geklagt hatte ein Gebäudereiniger. Bereits beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte er keinen Erfolg gehabt. Der Mann berief sich dabei auf den Branchentarifvertrag von Oktober 2019. Er musste laut Gericht im Zeitraum von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung seines Arbeitgebers bei der Arbeit eine medizinische Maske tragen.

Diese sei keine Atemschutzmaske im Sinne des Tarifvertrags, die allein dem eigenen Schutz diene, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung . Medizinische Gesichtsmasken bezweckten «einen Fremd-, aber keinen Eigenschutz, der den Anforderungen an eine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften genügt», erklärten sie. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?