Urteil: Kündigung trotz Elternzeit «betriebsbedingt» möglich

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Sie können aber trotzdem ihren Job verlieren, wenn sie eine sogenannte Änderungskündigung ablehnen.

Diese kann zulässig sein, wenn der bisherige Arbeitsplatz im Unternehmen wegfällt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam, die das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt hat (Az. 16 Sa 1750/21), weist der Bund-Verlag hin, ein Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht.

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin in Elternzeit mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung gewandt. Mit dieser hatte die Arbeitgeberin zwar eine Kündigung ausgesprochen, zugleich aber angeboten, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Das zuständige Integrationsamt hatte der Kündigung, die die Arbeitnehmerin mit dem Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes betriebsbedingt begründete, zugestimmt.

Die Kündigungsschutzklage wurde zu Recht abgewiesen, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte. Der ursprüngliche Arbeitsplatz sei durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen, sodass eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen sei, teilte das Landesarbeitsgericht mit.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anzubieten sei zulässig gewesen. Da die Klägerin das Änderungsangebot nicht angenommen hat, wurde das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.