Urteil: Lange Wege im Betrieb zählen nicht zur Arbeitszeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit erst, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit bestimmungsgemäß aufnehmen. Lange Wege auf dem Betriebsgelände müssen Arbeitgeber in der Regel nicht als Arbeitszeit vergüten, zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 10 SLa 564/24). Das gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner konkreten Arbeitsstelle viele Vorgaben des Arbeitgebers befolgen muss.

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist, hatte ein Mann geklagt, der als Fahrer bei der Betreiberin eines Flughafens beschäftigt ist. 

Die Tätigkeit des Fahrers beginnt in einem bestimmten Gebäude auf dem Flughafengelände, in dem sich das Zeiterfassungsterminal befindet. Dieses liegt innerhalb eines besonders gesicherten Bereichs, der nur über Kontrollpunkte und unter Nutzung eines betriebseigenen Shuttleservices erreichbar ist. Der Kläger verlangte, für die Zeit vom Betreten des Sicherheitsbereichs bis zur Zeiterfassung sowie für seine Umkleidezeit vergütet zu werden.

Innerbetriebliche Wege zählen nicht automatisch als Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des Klägers zurück. Es liege keine vergütungspflichtige Arbeitszeit vor. Das sogenannte Wegerisiko hin zur Arbeit liege beim Arbeitnehmer. Seine Arbeit als Fahrer werde erst aufgenommen, nachdem die Arbeitszeiterfassung betätigt worden ist, so das Gericht.

Das gilt auch dann, wenn der Fahrer sich beim Betreten des Geländes einer Personenkontrolle unterziehen muss, eine Warnweste tragen und einen Shuttlebus des Arbeitgebers nehmen muss. Auch die Umkleidezeiten zählen dem LAG zufolge nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, da es Arbeitnehmern laut einer Betriebsvereinbarung freigestellt ist, sich bereits zu Hause umzuziehen.

Das Gericht verweist im Urteil auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11) und stellte klar, dass innerbetriebliche Wegezeiten nur dann als Arbeitszeit gelten, wenn sie fremdnützig sind oder ausnahmsweise tarifvertraglich geregelt wurden. Das sei hier nicht der Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.