Urteil: Reiserückkehrer brauchen neben negativem Corona-Test kein Attest

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten reicht es, wenn sie eine ärztliche Bestätigung über einen negativen, molekularbiologischen Corona-Test vorweisen können. Die kommunale Verwaltung kann darüber hinaus kein Attest eines Hausarztes zur Symptomfreiheit verlangen, damit die Quarantäne aufgehoben wird. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Corona-Test nach Mallorca-Rückkehr

Im verhandelten Fall ging es um einen Reisenden, der im August 2020 von Mallorca zurückgekehrt war und am Flughafen Leipzig/Halle einen Corona-Test gemacht hatte. Die ärztliche Bestätigung über das negative Testergebnis übersandte er am Folgetag ans Gesundheitsamt.

Die Stadt Leipzig teilte dem Antragsteller daraufhin mit, dass sie ihn noch nicht von der Quarantäne befreien könne. Dafür sei neben einer molekularbiologischen Testung auch ein ärztliches Zeugnis erforderlich, das die Symptomfreiheit feststelle.

Die geltende Quarantäne-Verordnung zählt

Mit seinem Antrag wehrte sich der Mann erfolgreich gegen die Anordnung der Quarantäne. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt Leipzig, die ausgesprochene Quarantäne-Verpflichtung aufzuheben. Die Rechtsansicht der Stadt Leipzig habe nicht mit der Corona-Quarantäneverordnung in Einklang gestanden. Dort sei nur geregelt, dass eine Person über einen ärztlichen Befund verfügen müsse, aus dem sich ergibt, dass der Corona-Test negativ war.

Die DAV-Medizinrechtsanwälte weisen darauf hin, dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme immer auf die geltende Verordnung ankommt. Im Zweifel muss diese im Einzelfall überprüft werden - denn sie kann sich immer auch ändern.

Was aktuell in Deutschland gilt

Mit dem verschärften Lockdown gilt in Deutschland jetzt: Wer in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet war, soll spätestens 48 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorweisen müssen. Bei Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen oder wenn dort neue ansteckendere Virus-Varianten kursieren, muss das Testergebnis schon vor der Einreise da sein und der Airline vorgelegt werden können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.