VEA-Forderungen - DEHOGA Bayern empfiehlt rechtliche Prüfung

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Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Nach Informationen des DEHOGA Bayern sind an diesen Forderungen demnach auch die Organisation IP Collect sowie eine Münchner Anwaltskanzlei beteiligt.

Dringende Empfehlung zur juristischen Prüfung

Der DEHOGA Bayern, dessen Newsletter die Information entstammt, spricht eine dringende Empfehlung an die betroffenen Betriebe aus: Geforderte Lizenzen oder Zahlungen sollen nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung geleistet werden.

Vorgehen bei weiteren juristischen Schritten

Sollten die Betriebe im Zuge dieser Forderungen weitere juristische Dokumente erhalten, wie beispielsweise gerichtliche Schreiben, Mahnbescheide oder Klagen, soll auch hier erst nach eingehender juristischer Beratung reagiert werden.

Die Information des DEHOGA Bayern konzentriert sich auf die VEA-Forderungsschreiben und die damit verbundenen rechtlichen Schritte und empfiehlt den Unternehmen im Gastgewerbe, die Sachlage vor einer Reaktion prüfen zu lassen.


 

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