Verfassungsgerichtshof stoppt Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren am Donnerstag in München ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. «Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist», hieß es in der Entscheidung. Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen und dem Gericht vorgelegt.

Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52.000 Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt.

Druck auf Bundesregierung

Die Organisatoren wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: «Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht», sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten «Mietenstopp-Gipfel» veranstalten.

«Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen», forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. «Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden.»

Kein gutes Zeichen für Berliner Mietendeckel

In dem bayerischen Verfahren ging es nur um das bayerische Volksbegehren, doch ist die Entscheidung auch für den vom rot-rot-grünen Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel kein gutes Zeichen. In der Bundeshauptstadt ist der Mietendeckel Gesetz, damit ist mittlerweile das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU Normenkontrollklage in Karlsruhe eingereicht. «Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren», sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. «Der Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot.»

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte das Urteil ebenfalls: „Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern.“ 

(Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?