Verklausuliert: Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer aus dem Job ausscheidet, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Und zwar nicht nur auf ein einfaches Zeugnis mit einer Tätigkeitsbeschreibung. «Man sollte um ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis bitten», sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes, die auch ein passendes Faltblatt herausgegeben hat.

Wohlwollend bedeutet: «Das Zeugnis muss laut Gesetz wahrheitsgemäß sein, darf aber keine negativen Bewertungen beinhalten und dem Arbeitnehmer die Zukunft nicht unnötig erschweren», sagt die Arbeitsrechtlerin.

Verklausulierungen sind immer noch gängig

Entsprechende Verklausulierungen seien jedoch immer noch gängig. «Auch wenn man weiß, dass den Arbeitnehmern inzwischen viele Formulierungen bekannt sind», so die Juristin. Hier einige klassische Beispiele:

  • «Er hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.» - «Ich glaube, da leuchtet jedem ein, dass man kein Leistungsträger war», sagt Beatrice Zeiger.
  • «Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.» - «Das ist ein versteckter Hinweis, dass die Person getrunken hat», erklärt die Juristin.
  • «Er arbeitete mit größter Genauigkeit.» - «Das klingt nach Wertschätzung, kann aber heißen, dass jemand ein Pedant und langsam war», sagt die Expertin.
  • «Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.» - «Das hört sich erst mal positiv an, ist aber ironisch gemeint», sagt Zeiger. Das wisse auch jeder Arbeitgeber, dem man so ein Zeugnis vorlege.

Welche Note habe ich?

Auch wenn in einem Arbeitszeugnis nicht explizit eine Zeugnisnote angegeben ist, haben sich bestimmte Formulierungen durchgesetzt. «Sie hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet» - das entspricht laut der Juristin einer Eins. «Stets zu unserer vollen Zufriedenheit» wäre eine Zwei, bei einer Drei hat man zur «vollen Zufriedenheit» gearbeitet.

Übrigens: Einen gesetzlichen Anspruch hat man lediglich auf ein «Dreierzeugnis», das als Durchschnitt gilt. «Wenn ich als Arbeitnehmer etwas Besseres möchte, muss ich beweisen, dass ich mehr geleistet habe», sagt Beatrice Zeiger. Andersherum müsste ein Arbeitgeber ein Zeugnis mit Note vier und schlechter belegen können.

Bei Unsicherheit Experten fragen

Was aber tun, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer unsicher sind, ob ihr Zeugnis gar nicht so gut ist, wie es auf den ersten Blick aussieht? Fürs Erste kann eine Internetrecherche helfen, wo sich viele dieser Formulierungen finden. Doch die Juristin empfiehlt fachlichen Rat: «Im Einzelfall kann etwas immer noch ein bisschen anders gemeint sein. Wenn ich dann zu forsch oder wenig forsch bin, kann das für mich nachteilig sein.»

Im Saarland und in Bremen können die Arbeitskammern ein Zeugnis prüfen, in den anderen Bundesländern etwa die Gewerkschaften. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich zudem direkt anwaltlich beraten lassen.

Zuerst direkt ansprechen

Ist an einem Zeugnis etwas zu beanstanden, rät Beatrice Zeiger zuerst zum Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. Lässt sich das Zeugnis auf diesem Weg nicht bereinigen, haben Arbeitnehmende auch vor Gericht gute Karten.

Zeugnisgerichtsverfahren sind laut der Juristin nicht selten. Gerade wenn es darum gehe, dass ein Arbeitszeugnis schlechter als «Drei» sei, hätten Arbeitgeber kaum eine Chance. Und auch versteckte Negativaussagen hätten vor Gericht in der Regel keinen Bestand.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Besonders stark profitierte der Einzelhandel.

Die Ergebnisse der jüngsten HDI Berufe-Studie zeichnen ein klares Bild der aktuellen Arbeitswelt: Deutschlands Berufstätige streben nach mehr Sicherheit und einer besseren Work-Life-Balance. Fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, während der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität gewinnt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sei.

Ein neuer Branchenvergleich von SumUp offenbart, welche deutschen Wirtschaftszweige die beste Work-Life-Balance bieten. Für das Gastgewerbe sind die Ergebnisse wenig schmeichelhaft: Die Branche landet auf dem letzten Platz des Rankings.

Der aktuelle DAK-Gesundheitsreport zeigt, dass junge Beschäftigte unter Generationenkonflikten leiden. Hotellerie und Gastronomie stehen vor der Herausforderung, ein gesundes Miteinander zu fördern und die Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Das deutsche Gastgewerbe verzeichnete im Juli 2025 einen leichten Umsatzanstieg im Vergleich zum Vormonat, doch der Jahresvergleich offenbart weiterhin deutliche Schwierigkeiten. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes sank der reale Umsatz, also preisbereinigt, um 3,7 Prozent gegenüber dem Juli 2024.

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Ein Pauschalurlauber storniert, weil das Hotelzimmer alt ist – anders als angegeben. Ein Urteil wirft ein Schlaglicht darauf, welche Rechte Reisende bei falschen Versprechen im Reisebüro haben.

Die deutsche Messewirtschaft zeigt sich im Angesicht globaler Unsicherheiten agil und blickt optimistisch in die Zukunft. Das ist das Kernergebnis einer aktuellen Umfrage des Verbandes der deutschen Messewirtschaft (AUMA) unter 123 Veranstaltern, die Strategien für die Jahre 2025 und 2026 beleuchtet.

Die Zahl der Regelinsolvenzanträge in Deutschland ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl im August 2025 um 11,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Besonders betroffen sind das Gastgewerbe, das Baugewerbe sowie der Bereich Verkehr und Lagerei.