Verstoß gegen Maskenpflicht: Kündigung trotz Abmahnung möglich?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat ein Arbeitgeber wegen eines bestimmten Verhaltens bereits eine Abmahnung ausgesprochen, kann er Beschäftigten nicht aus dem gleichen Grund auch noch kündigen.

In der Abmahnung liegt ein Verzicht für eine Kündigung aus demselben Grund, so ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden (Az: 11 Ca 736/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltvereins verweist.

Streitfall: Maskenpflicht

In dem konkreten Fall hatte der Beschäftigte eines Bauunternehmens geklagt. Streitfall war die Maskenpflicht, die das Unternehmen coronabedingt auch im Freien eingeführt hatte. Der Mann weigerte sich, eine Maske zu tragen, verließ das Betriebsgelände und kam auch am Folgetag nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab.

In dem Abmahnungsschreiben wies das Unternehmen darauf hin, dass es sich vorbehält, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen - sollte der Mann weiterhin ohne Maske zur Arbeit erscheinen. Eine Woche später erhielt der Arbeitnehmer eine Kündigung, ohne dass es zu einem weiteren Fehlverhalten gekommen wäre.

Abmahnung verhindert Kündigung

Gegen diese ordentliche Kündigung erhob der Kläger Kündigungsschutzklage und hatte Erfolg. Laut Gericht war die Kündigung unwirksam. Die Erklärung: Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichte ein Arbeitgeber auf das Recht, eine Kündigung aus demselben Grund zu erteilen.

Eine Abmahnung signalisiert, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht so gestört sei, dass es sich nicht fortsetzen lasse. Zwar habe das Unternehmen in der Abmahnung darauf hingewiesen, das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen. Ordentlich könne es dann aber nicht kündigen.

In dem Schreiben hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Arbeitgeber sich trotz erfolgter Abmahnung das Recht zur ordentlichen Kündigung vorbehalten wolle.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.