Verstoß gegen Maskenpflicht: Kündigung trotz Abmahnung möglich?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hat ein Arbeitgeber wegen eines bestimmten Verhaltens bereits eine Abmahnung ausgesprochen, kann er Beschäftigten nicht aus dem gleichen Grund auch noch kündigen.

In der Abmahnung liegt ein Verzicht für eine Kündigung aus demselben Grund, so ein Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden (Az: 11 Ca 736/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltvereins verweist.

Streitfall: Maskenpflicht

In dem konkreten Fall hatte der Beschäftigte eines Bauunternehmens geklagt. Streitfall war die Maskenpflicht, die das Unternehmen coronabedingt auch im Freien eingeführt hatte. Der Mann weigerte sich, eine Maske zu tragen, verließ das Betriebsgelände und kam auch am Folgetag nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab.

In dem Abmahnungsschreiben wies das Unternehmen darauf hin, dass es sich vorbehält, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen - sollte der Mann weiterhin ohne Maske zur Arbeit erscheinen. Eine Woche später erhielt der Arbeitnehmer eine Kündigung, ohne dass es zu einem weiteren Fehlverhalten gekommen wäre.

Abmahnung verhindert Kündigung

Gegen diese ordentliche Kündigung erhob der Kläger Kündigungsschutzklage und hatte Erfolg. Laut Gericht war die Kündigung unwirksam. Die Erklärung: Mit dem Ausspruch einer Abmahnung verzichte ein Arbeitgeber auf das Recht, eine Kündigung aus demselben Grund zu erteilen.

Eine Abmahnung signalisiert, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht so gestört sei, dass es sich nicht fortsetzen lasse. Zwar habe das Unternehmen in der Abmahnung darauf hingewiesen, das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen. Ordentlich könne es dann aber nicht kündigen.

In dem Schreiben hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Arbeitgeber sich trotz erfolgter Abmahnung das Recht zur ordentlichen Kündigung vorbehalten wolle.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.