Verzehr von Froschschenkeln in der EU trägt zu Artenrückgang bei

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Verzehr von Froschschenkeln in der EU hat Analysen zufolge in den vergangenen Jahrzehnten zum Rückgang der Wildfroschpopulationen in immer mehr Lieferländern beigetragen. Nach Indien und Bangladesch seien in jüngster Zeit auch Indonesien, Türkei und Albanien betroffen, berichten Experten in der Fachzeitschrift «Nature Conservation». Die Länder der Europäische Union müssten wesentlich mehr Verantwortung für die Nachhaltigkeit des Handels übernehmen.

Die EU ist demnach weiterhin der mit Abstand größte Importeur von Froschschenkeln weltweit, wobei die meisten Frösche nach wie vor in freier Wildbahn gefangen werden. Zwischen 2010 und 2019 seien insgesamt etwa 40.700 Tonnen Froschschenkel importiert worden, berichtet das Team um den Bonner Forscher Mark Auliya vom Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels. Das entspreche bis zu zwei Milliarden Fröschen. Belgien sei der Hauptimporteur - gegessen würden die meisten Froschschenkel in Frankreich.

In den 1970er und 1980er Jahren waren der Analyse zufolge, an der auch Artenschutzorganisationen beteiligt waren, Indien und Bangladesch die Hauptlieferanten für die EU. Nach einem drastischen Rückgang der Froschpopulationen hätten beide Länder den Export gestoppt. Seitdem komme der Großteil der Frösche aus Indonesien. Der Bestand wildlebender großschenkliger Froscharten habe dort - wie auch in der Türkei und Albanien - bereits deutlich abgenommen.

Noch immer mangele es an Daten zu bestimmten Aspekten wie den Auswirkungen des Handels auf die Verbreitung von Amphibienkrankheiten. «Der internationale Handel mit Froschschenkeln ist eine Blackbox», sagte Auliya. Das betreffe auch das Fehlen artspezifischer Handelsdaten sowie Fehlkennzeichnungen im Handel. Bei verarbeiteten, gehäuteten und gefrorenen Froschschenkeln sei es ohne Erbgutanalyse schwer zu überprüfen, ob die angegebene Art tatsächlich korrekt ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.