Vollbremsung im Berliner Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit Beginn der Corona-Krise in Berlin Mitte März 2020, hat der Tourismus einen beispiellosen Zusammenbruch erlitten. Davon ist vor allem das Gastgewerbe hart getroffen worden. Allein im März ist der Umsatz der rund 13.100 Unternehmen der Branche gegenüber dem Vorjahresmonat um 46,1 Prozent gefallen. In den Monaten von März bis Mai mussten 64.267 Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden. Damit kommt jeder 6. Berliner Kurzarbeiter aus dem Gastgewerbe. Darüber hinaus mussten die Unternehmen im April und Mai bereits 5.558 Menschen entlassen, das entspricht 16,8 Prozent der insgesamt 33.125 Neuzugänge in Arbeitslosigkeit in Berlin.

„In dieser Situation war schnelle und vor allem unbürokratische Hilfe für die betroffenen Unternehmen das Gebot der Stunde“, betont Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB. „Das Land Berlin und der Bund haben neben dem breit angelegten Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter über die Investitionsbank Berlin Corona-Hilfen in Höhe von knapp 2 Mrd. EUR bereitgestellt – zur Rettung vieler Unternehmen und Selbstständiger in Berlin. Davon gingen allein 188,5 Mio. EUR bzw. 10% in Richtung des Gastgewerbes“.

„Es ist mir ein Anliegen, in dieser schweren Zeit darauf hinzuweisen, welchen Beitrag das Gastgewerbe in der Stadt leistet“, erklärt Christian Andresen Präsident des Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. „2019 hat das Berliner Gastgewerbe knapp 109.000 Menschen einen Job geboten. Der Umsatz hat nach Berechnung der IBB-Studie den Rekordstand von 7,1 Mrd. Euro erreicht, die Bruttowertschöpfung 3,4 Mrd. Euro. Der Tourismus und insbesondere das Gastgewerbe sind ein entscheidender Eckpfeiler des Berliner Wirtschaftswachstums. Politik und Branche müssen alles dafür tun, nach der Krise wieder an diese Niveaus anzuschließen.“

Von den rund 14 Millionen Berliner Gästen im Beherbergungsgewerbe logierten 2019 die meisten in Hotels (7,5 Mio.) und Hotels Garnis (4,5 Mio.). Ein deutlich geringerer Teil ist in Pensionen (229.077) und Gasthöfen (15.113) untergekommen. Weitere insgesamt 1,7 Mio. übernachteten in Jugendherbergen (1,4 Mio.), Ferienwohnungen (234.725), Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen (65.596) sowie auf Campingplätzen (38.555).

Hohe Auslastung und Rekordumsatz in 2019   

Entscheidend für die gewerblichen Unterkünfte in Berlin ist eine stetige und hohe Auslastung ihrer insgesamt 62.821 Zimmer, in denen 125.562 Betten stehen. Aufgrund der steigenden Übernachtungen in 2019 (+3,8 Prozent auf 34,1 Mio.) konnte die Zimmerauslastung in der Hotellerie mit mindestens 25 Zimmern um 1,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 79,6 Prozent ausgeweitet werden, der höchste jemals gemeldete Jahreswert für Berlin. Das Beherbergungsgewerbe konnten 2019 Umsätze von insgesamt 3.480 Mio. EUR erwirtschaften. Innerhalb des Beherbergungsgewerbes entfielen mit 3.158 Mio. EUR bzw. 90,7 Prozent der größte Umsatzanteil auf die Berliner Hotels, Gasthöfe und Pensionen. Zusammen mit der Gastronomie, die 3.586 Mio. Euro Umsätze verbuchte, kam das gesamte Gastgewerbe auf 7,1 Mrd. Euro Umsatz. Nach Abzug der Vorleistung dürfte das Gastgewerbe 2019 voraussichtlich 3,4 Mrd. Euro zur Bruttowertschöpfung beigetragen haben.

Die Studie der Volkswirte der IBB zeigt aber auch, dass eine Rückkehr zur Normalität im Gastgewerbe nur stockend von statten gehen wird. Auf das gesamte Jahr 2020 hochgerechnet könnten die Umsätze im Gastgewerbe von 7,1 Mrd. Euro im Vorjahr um gut 40 Prozent auf 4,1 Mrd. Euro zusammenbrechen. Das entspräche einem Umsatzrückgang von 3 Mrd. Euro. Davon entfallen rechnerisch 1,4 Mrd. Euro auf die Gastronomie (-37,9 Prozent) und 1,6 Mrd. auf das Beherbergungsgewerbe (-47 Prozent). Darüber hinaus könnten insgesamt 10.000 Arbeitsplätze verloren gehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.