Vulgäre Kritik rechtfertigt ordentliche Kündigung nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vulgär geäußerte Kritik kann zulässig sein und rechtfertigt nicht unbedingt eine ordentliche Kündigung. Das entschied nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az: 3 SLa 699/24), auf das der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hinweist. 

In dem konkreten Fall arbeitete ein Mann seit 2020 in Nachtschicht im Verteilzentrum einer Handelsgruppe. Im April 2024 wurde er abgemahnt, weil er seinen Arbeitsplatz verlassen und seine Vorgesetzte beleidigt habe. Vier Monate später geriet er auch mit seiner neuen Vorgesetzten aneinander.

Handelt es sich um ein Missverständnis?

Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Mann deutlich gemacht haben, dass sie ihm nichts sagen könne. Sie sei noch ein Kind. Als diese ihn gebeten habe, die Halle zu verlassen, um sich zu beruhigen, habe der Kläger aufbrausend reagiert und auf Türkisch gesagt: «Du hast die Mutter der Schicht gefickt.» 

Dem widerspricht der Kläger. Er habe in türkischer Sprache gesagt «Du hast die Schichtmutter weinen lassen». Wegen der Entfernung und Lautstärke sei er missverstanden worden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann nach dem Streit ordentlich, der Mann klagte. 

Vulgäre Äußerung ja, Kündigung nein

In erster Instanz konnte er keinen Erfolg verbuchen, doch jetzt gab das Landesarbeitsgericht ihm tatsächlich recht. Obwohl er nach Ansicht des Gerichts in der Tat die Äußerungen im Wesentlichen so, wie von der Beklagten geschildert, getätigt hatte, habe er dies nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigung gegenüber der Vorgesetzten gemeint. 

Das sei so auch nicht zu verstehen gewesen. Vielmehr handele es sich bei der Äußerung «eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung als solche» bezogen habe. Die ordentliche Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.