Wann bin ich zu krank für die Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schnell in der Praxis angerufen und schon liegt das Attest für den Arbeitgeber vor: Lädt die telefonische Krankschreibung zum Blaumachen ein? Eine Mehrheit der Beschäftigten würde diese Aussage unterschreiben, zeigt eine aktuelle Umfrage, die das Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) im Auftrag der Betriebskrankenkasse BKK ZF & Partner durchgeführt hat.

66 Prozent der gut 1.000 Befragten glauben demnach, dass die telefonische Krankschreibung ausgenutzt wird. Nahezu ebenso viele (62 Prozent) finden, dass die Möglichkeit zu einem erhöhten Krankenstand beiträgt.

Gleichzeitig gibt ein Großteil der Befragten (68 Prozent) an, schon einmal krank gearbeitet zu haben, weil ihnen der Gang zum Arzt zu lästig war. Die Frage, wann wir zu krank für die Arbeit sind und wann wir eine Krankschreibung brauchen, scheint also gar nicht so einfach zu beantworten.

Schwelle für Arbeitsunfähigkeit ist individuell

Das liegt auch daran, dass das Thema Arbeitsunfähigkeit sehr individuell ist. «Manche können mit Kopfschmerzen gar nicht arbeiten, andere haben häufig leichte Kopfschmerzen, ohne dass es sie weiter beeinträchtigt», sagt Ralf Hirmke, Vorstand der BKK ZF & Partner. 

Es gebe Menschen, die mit einer Erkältung im Bett liegen müssen - und andere, die stolz darauf sind, in ihrer Dienstzeit auf kaum Fehltage zu kommen. Hirmke mahnt: «Letzteres wiederum ist klassischer Präsentismus. Wenn Beschäftigte wirklich krank zur Arbeit in den Betrieb kommen, hat das in erster Linie negative Konsequenzen.»

Kommen oder daheimbleiben? Hilfe bei der Entscheidung

Wie also kommen Beschäftigte zu einer guten Entscheidung, die für den Moment die richtige Lösung ist? Krankschreiben lassen oder doch in den Betrieb kommen? «Das Wichtigste ist, dass man sich vor Augen führt, wie man sich selbst, Kolleginnen und Kollegen und dem Arbeitgeber den größten Gefallen tut», sagt Utz Niklas Walter, Leiter des IFBG. Dazu sei es notwendig, sich gegenüber allen ein Stück weit verantwortlich zu fühlen.

Walter rät, sich selbst drei Fragen zu stellen: 

  1. Stecke ich jemanden an?
  2. Ist es wahrscheinlich, dass ich bei der Arbeit Fehler mache?
  3. Verschleppe ich Krankheiten?

Auf Basis der Antworten, die man sich selbst ehrlich gibt, gelte es eine Entscheidung zu treffen - und dann auch selbstbewusst zu dieser Entscheidung zu stehen.

Kollegin offensichtlich krank - wie spricht man es an?

Und wie geht man mit Kolleginnen oder Kollegen um, die eindeutig nicht bei der Arbeit sein sollten - weil sie offensichtlich krank sind? «Falls ein guter Zugang zur betroffenen Person besteht, sollte man das Gespräch suchen», empfiehlt Ralf Hirmke. 

Fragen nach Symptomen und dem subjektiven Befinden können helfen, gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Ist das Verhältnis weniger vertrauensvoll, darf man die Person aber auch ermutigen, mit der Führungskraft zu sprechen. 

Richtige Reaktion bei Verdacht auf Krankfeiern

Im umgekehrten Fall - wenn einzelne Teammitglieder ständig offensichtlich krankfeiern - hänge vieles vom persönlichen Verhältnis ab. «Wenn es bereits Konflikte gibt, ist man kaum die richtige Person, um das Thema anzusprechen», so Hirmke. Bei einem guten Verhältnis könne jedoch ein klärendes Gespräch ohne Vorwürfe hilfreich sein.

Auch positive Verstärkung kann wirken, etwa indem man Freude ausdrückt, wenn die Person anwesend ist. «Das ist aber immer eine Gratwanderung, für die man entweder gut geschult sein muss oder für die es ein gutes Verhältnis zueinander braucht», so Walter. Hilft das alles nichts, kann man in einer zweiten Stufe auch vorsichtig ans Pflichtbewusstsein appellieren. Nach dem Motto: «Hör mal zu, ich muss dir schon gestehen, dass du uns zu viel zumutest, wenn du so oft fehlst.»

Wo gerade zum Beispiel viele Teammitglieder fehlen oder aber angeschlagen bei der Arbeit erscheinen, kann Walter zufolge eine «Wohlfühlstunde» helfen, in der das Team den richtigen Umgang mit Krankheiten offen bespricht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.