Wann darf ein Arbeitgeber Bewerber googeln?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Welche Informationen sind über mich im Internet zu finden? Als Bewerberin oder Bewerber lohnt es sich, zu prüfen, welchen Eindruck erste Treffer einer Suchmaschinenabfrage hinterlassen. Aber dürfen Arbeitgeber überhaupt zu Kandidatinnen und Kandidaten im Netz recherchieren?

Ganz so einfach ist es nicht, denn in Deutschland gibt es strenge Datenschutzbestimmungen. Arbeitgeber dürfen zwar grundsätzlich Informationen erheben, die objektiv für die Entscheidung für oder gegen ein Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Über eine Suchmaschinenabfrage können Arbeitgeber in der Regel aber nichts herausfinden, was unter diese objektiven Kriterien fällt - etwa, über die fachliche Eignung.

Gericht: Arbeitgeber muss über Googlesuche informieren

Gibt es für eine Recherche im Rahmen des Auswahlverfahrens aber einen konkreten Anlass Informationen über Google einzuholen, kann eine Suchmaschinenrecherche zulässig sein. Arbeitgeber haben dann aber die Pflicht, die Person über diese Datenverarbeitung zu informieren. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 12 Sa 1007/23), auf das der Bund-Verlag verweist.

In dem Fall klagte ein Mann, der sich auf eine Stelle beworben hatte und letztendlich abgelehnt worden war. Im Auswahlverfahren merkte ein Mitarbeiter des Arbeitgebers an, dass ihm der Name des Bewerbers bekannt vorkäme. Eine Google-Recherche ergab, dass er erstinstanzlich und nicht rechtskräftig wegen versuchten Betrugs in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Dem Bewerber wurde in den Fällen hauptsächlich vorgeworfen, Bewerbungen fingiert zu haben, um Entschädigungszahlungen wegen Diskriminierung von potenziellen Arbeitgebern einzufordern.

Entschädigung nach Nicht-Information

Über die Google-Recherche wurde der abgelehnte Bewerber vorab nicht informiert. Er erfuhr erst durch spätere Akteneinsicht davon. Das hielt er für unrechtmäßig und forderte Schadenersatz.

Das LAG Düsseldorf sah die Verarbeitung der Daten aus der Google-Recherche als rechtmäßig an. Die Google-Recherche war in diesem Fall laut Gericht erforderlich, um festzustellen, ob der Kläger für die Stelle geeignet ist.

Der Arbeitgeber wäre aber gemäß Datenschutzgrundverordnung verpflichtet gewesen, den Kläger über die Verarbeitung der Daten zu informieren. Da das nicht passierte, muss der Arbeitgeber dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Das LAG begründet dies damit, dass der Kläger zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung geworden ist und einen erheblichen Kontrollverlust mit negativen Auswirkungen auf die Auswahlentscheidung erlitt.

Suchmaschine vs. Soziale Netzwerke

Wie der Bund-Verlag erklärt, geht es bei einer Google-Recherche in der Regel um öffentlich zugängliche Daten. Ganz anders sieht die rechtliche Lage noch einmal aus, wenn Arbeitgeber sich für Profile in sozialen Netzwerken interessieren - insbesondere, wenn Daten erst nach erfolgter Anmeldung verfügbar sind und es um freizeitorientierte Netzwerke geht. Nach überwiegender Ansicht ist es unzulässig, dass Arbeitgeber solche Informationen für ein Bewerbungsverfahren abfragen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.