Wann man sich den Urlaub auszahlen lassen kann

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geld statt Freizeit: Manche Beschäftigte würden sich ihren Urlaub gerne ausbezahlen lassen. Aber geht das überhaupt?

Im Regelfall ist das nicht möglich. Der gesetzliche Urlaub könne nicht ausgezahlt werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Damit sind die Urlaubstage gemeint, auf die Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens Anspruch haben - also etwa vier Arbeitswochen. 

Diese Tage dienen der Erholung und müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen verwendet werden: Beschäftigte werden unter Fortzahlung ihres Gehalts oder Lohns von der Arbeit freigestellt und können zum Beispiel Ferien machen. Hat der Arbeitgeber entsprechende Hinweis erteilt, können die Urlaubstage auch verfallen, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sie nicht nimmt.

Wann eine Auszahlung denkbar ist

Neben dem gesetzlichen Urlaub gibt es aber häufig noch einen übergesetzlichen Urlaub - also Tage, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Bei diesen Tagen kommt es auf die Rechtsgrundlage an, so Johannes Schipp. Werden etwa in einem Arbeitsvertrag sechs Wochen an Urlaub angeboten, dann zählen zwei dieser Wochen als übergesetzlicher Urlaub. Für diesen Zeitraum sei dann eine Auszahlung möglich.

Gelten für das Unternehmen Tarifverträge kann es aber anders aussehen. Hier hängt es dem Fachanwalt zufolge vom jeweiligen Inhalt des Vertrages selbst ab. In der Regel lassen die Vereinbarungen die Auszahlung der Tage im laufenden Arbeitsverhältnis nicht zu.

Urlaubsabgeltung wird außerdem oft zum Thema, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Wer seinen Urlaub wegen einer Kündigung nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall laut Bundesurlaubsgesetz sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.