Wann man sich den Urlaub auszahlen lassen kann

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geld statt Freizeit: Manche Beschäftigte würden sich ihren Urlaub gerne ausbezahlen lassen. Aber geht das überhaupt?

Im Regelfall ist das nicht möglich. Der gesetzliche Urlaub könne nicht ausgezahlt werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Damit sind die Urlaubstage gemeint, auf die Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens Anspruch haben - also etwa vier Arbeitswochen. 

Diese Tage dienen der Erholung und müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen verwendet werden: Beschäftigte werden unter Fortzahlung ihres Gehalts oder Lohns von der Arbeit freigestellt und können zum Beispiel Ferien machen. Hat der Arbeitgeber entsprechende Hinweis erteilt, können die Urlaubstage auch verfallen, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sie nicht nimmt.

Wann eine Auszahlung denkbar ist

Neben dem gesetzlichen Urlaub gibt es aber häufig noch einen übergesetzlichen Urlaub - also Tage, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen. Bei diesen Tagen kommt es auf die Rechtsgrundlage an, so Johannes Schipp. Werden etwa in einem Arbeitsvertrag sechs Wochen an Urlaub angeboten, dann zählen zwei dieser Wochen als übergesetzlicher Urlaub. Für diesen Zeitraum sei dann eine Auszahlung möglich.

Gelten für das Unternehmen Tarifverträge kann es aber anders aussehen. Hier hängt es dem Fachanwalt zufolge vom jeweiligen Inhalt des Vertrages selbst ab. In der Regel lassen die Vereinbarungen die Auszahlung der Tage im laufenden Arbeitsverhältnis nicht zu.

Urlaubsabgeltung wird außerdem oft zum Thema, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Wer seinen Urlaub wegen einer Kündigung nicht mehr nehmen kann, bekommt dafür Geld. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall laut Bundesurlaubsgesetz sogar verpflichtet, den Urlaub abzugelten.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.