Wann Minijobber an Feiertagen frei haben

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während es in manchen Branchen rund um den Jahreswechsel ruhig zugeht, gibt es anderswo besonders viel zu tun. Das betrifft auch Beschäftigte in Minijobs. Wie ist ihr Einsatz an Feiertagen geregelt?

Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, wie die Minijob-Zentrale informiert. Minijobber haben also die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Das heißt auch: Minijobberinnen und Minijobber haben am Feiertag frei, wenn der mit einem vereinbarten Arbeitstag zusammenfällt. Das gilt den Infos zufolge dann, wenn die Arbeitszeit auf feste Wochentage aufgeteilt ist. Das Gehalt, das Minijobber an diesem Tag verdient hätten, bekommen sie trotzdem. Die Regelung dürfe nicht umgangen werden, indem die Minijobber ausnahmsweise an einem anderen Arbeitstag eingesetzt werden, so die Minijob-Zentrale.

Zuschläge an Feiertagen sind steuerfrei

Und wie sieht es etwa in der Gastronomie aus? In Branchen und Unternehmen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird, können Minijobberinnen und Minijobber von entsprechenden Feiertagszuschlägen profitieren. Einen Anspruch auf einen Zuschlag für Feiertagsarbeit gibt es dann, wenn dieser vorher vertraglich vereinbart wurde, etwa im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

Die Zuschläge sind laut Minijob-Zentrale steuerfrei und damit sozialversicherungsfrei. Minijobber haben so die Möglichkeit, mehr als die üblichen 520 Euro monatlich zu verdienen. Arbeitgeber müssen von den Zuschlägen keine Abgaben zahlen, sofern der Grundstundenlohn nicht mehr als 25 Euro beträgt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.